CompoAtlas

Lemon Conditioner

Kosmetikum dessen Zusammensetzung auf der offiziellen Website der Marke gelesen wurde

Marke
D R Harris
EAN-13
5060242623882
Eintrag erstellt am
26. Oktober 2026

Liste am auf www.drharris.co.uk eingesehen.

Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.

Zu beachtende Punkte

Kein Inhaltsstoff der erfassten Liste ist in Kosmetika in der Europäischen Union in allen Fällen verboten.

Wen es betrifft

Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit, babys und Kinder, auf dem Etikett lesen.

Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.

Anstehende Entscheidungen und Unterschiede in anderen Ländern

Erfasste Zusammensetzung

Zusammensetzung auf der offiziellen Markenwebsite am 26. Oktober 2026 gelesen; Strichcode für dasselbe Produkt bei thebeautiful.kr am 25. Oktober 2026 erfasst.

Liste erfasst am 26. Oktober 2026, vor neuen Fristen der Kosmetikverordnung: LIMONENE (Anhang III, Eintrag 88): Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; CITRAL (Anhang III, Eintrag 70): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Januar 2027, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Juli 2028, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; BENZYL ALCOHOL (Anhang III, Eintrag 45): Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028. Die Rezeptur kann sich geändert haben: Prüfen Sie das Etikett des verkauften Produkts.

21 erkannte Inhaltsstoffe von 21.

Verboten 0Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009: Ein kosmetisches Mittel darf diesen Stoff nicht enthalten. Dicke Unterstreichung.Mit Einschränkungen zulässig 6Anhang III: bis zu einer Höchstkonzentration und in bestimmten Produktarten zulässig, teilweise mit aufzudruckendem Warnhinweis. Eine Einschränkung bedeutet keinen Rechtsverstoß des Produkts: Der tatsächliche Gehalt steht nicht auf dem Etikett. Doppelte Unterstreichung.Auf einer Liste unter Bedingungen zugelassen 4Anhänge IV, V und VI: Nur die dort aufgeführten Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter sind unter den jeweiligen Bedingungen zugelassen. Gestrichelte Unterstreichung.Keine spezielle Vorschrift 11In keinem Anhang: Der Inhaltsstoff unterliegt weiterhin der allgemeinen Pflicht zur Produktsicherheit. Dies ist keine Bewertung seiner Sicherheit.Nicht erkannt 0Name nicht im EU-Glossar (Tippfehler, Handelsname, andere Sprache): Er wird nicht analysiert. Gepunktete Unterstreichung.

Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.

Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.

Zusammensetzung von Lemon Conditioner
RangAuf dem EtikettGlossarnameZuordnungVorschrift in der Europäischen UnionEingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung)
1Aqua (Water)AQUAÉlevée
nom reconnu, la parenthèse est une précision
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
2Cetearyl alcoholCETEARYL ALCOHOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
3Sorbitan stearateSORBITAN STEARATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
4GlycerinGLYCERINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
5HydroxyethylcelluloseHYDROXYETHYLCELLULOSECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
6LimoneneLIMONENECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
7Cetrimonium chlorideCETRIMONIUM CHLORIDECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang III, Nr. 286 : Produkte : (a) Auszuspülende Haarmittel (b) Haarmittel, die in den Haaren verbleiben (c) Gesichtsmittel, die auf der Haut verbleiben ; Höchstkonzentration : (a) 2,5 % für Einzelkonzentrationen oder die Summe der Einzelkonzentrationen von cetrimonium chloride und steartrimonium chloride (b) 1,0 % für Einzelkonzentrationen oder die Summe der Einzelkonzentrationen von cetrimonium chloride und steartrimonium chloride. (c) 0,5 % für Einzelkonzentrationen oder die Summe der Einzelkonzentrationen von cetrimonium chloride und steartrimonium chloride.
Anhang V, Nr. 44 : Höchstkonzentration : 0,1 %
keine
8Parfum (Fragrance)PARFUMÉlevée
nom reconnu, la parenthèse est une précision
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
9Aloe barbadensis (Aloe Vera) extractALOE BARBADENSIS EXTRACTÉlevée
nom reconnu, la parenthèse est une précision
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
10CitralCITRALCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 70 : Produkte : (a) Lippen-Make-up-Produkte, Lippenstifte, Lippensalben (b) Desodorierungsmittel und schweißhemmende Mittel (c) Augenmittel, Gesichts-Make-up und Make-up-Entferner (d) Parfümierende kosmetische Mittel (hydroalkoholische und nicht hydroalkoholische, sprühbare nicht sprühbare) (e) Hautmittel, die auf der Haut verbleiben (ausgenommen Lippenmittel, Desodorierungsmittel und schweißhemmende Mittel, parfümierende kosmetische Mittel, Augenmittel, Gesichts-Make-up und Make-up-Entferner) und Nagelmittel (f) Mundmittel (g) Haarmittel, die in den Haaren verbleiben (h) Haut- und Haarmittel, die abzuspülen/auszuspülen sind (i) Mittel für den anogenitalen Bereich, die auf der Haut verbleiben (Babywischtücher und Intimpflegetücher) ; Höchstkonzentration : (a) 0,11 % (b) 0,032 % (c) 0,65 % (d) 0,6 % (e) 0,15 % (f) 0,35 % (g) 1,2 % (h) 1,2 % (i) 0,063 %
keine
11Triethylene glycolTRIETHYLENE GLYCOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
12Benzyl alcoholBENZYL ALCOHOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang III, Nr. 45 : Produkte :

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

(a) Solvent (b) Fragrance/ aromatic compositions/ their raw materials

Anhang V, Nr. 34 : Höchstkonzentration : 1,0 %
keine
13Propylene glycolPROPYLENE GLYCOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
14GeraniolGERANIOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
15CI 19140 (FD&C Yellow No5)CI 19140Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Anhang III, Nr. 189 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,5 %
keine
16Magnesium nitrateMAGNESIUM NITRATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
17MethylchloroisothiazolinoneMETHYLCHLOROISOTHIAZOLINONECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Nr. 39 : Produkte : Auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : 0,0015 % (eines Gemisches von 5-Chlor-2-methyl-3(2Η)-isothiazolon und 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon im Verhältnis 3:1)
keine
18Sodium benzoateSODIUM BENZOATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Nr. 1 : Produkte :

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

a) Rinse-off products, except oral care products b) Oral care products c) Leave-on products
; Höchstkonzentration :

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

a) 2.5% (acid) b) 1.7% (acid) c) 0.5% (acid)
keine
19Potassium sorbatePOTASSIUM SORBATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Nr. 4 : Höchstkonzentration : 0,6 % (Säure)
keine
20Magnesium chlorideMAGNESIUM CHLORIDECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
21MethylisothiazolinoneMETHYLISOTHIAZOLINONECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Nr. 39 : Produkte : Auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : 0,0015 % (eines Gemisches von 5-Chlor-2-methyl-3(2Η)-isothiazolon und 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon im Verhältnis 3:1)
Anhang V, Nr. 57 : Produkte : Auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : 0,0015 %
keine

Beobachtungen bei Händlern

Diese Liste wurde auf der Produktseite erfasst zu einem bestimmten Datum. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung Ihres Produkts: Marken ändern ihre Rezepturen, ohne immer den Strichcode zu ändern.

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