CompoAtlas

Produkt ohne Namen (5607047021460)

Kosmetikum von Mitwirkenden von Open Beauty Facts erfasst

Foto der Verpackung: Produkt ohne Namen (5607047021460)
Foto: Mitwirkende von Open Beauty Facts, Lizenz CC BY-SA, ursprünglicher Eintrag.
Marke
nicht angegeben
EAN-13
5607047021460
Verkaufsländer
Portugal
Eintrag erstellt am
28. März 2025

Fiche 5607047021460. Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.

Zu beachtende Punkte

Keiner der gelesenen Namen ist in Kosmetika der Europäischen Union ausnahmslos verboten. Die übertragene Liste kann unvollständig sein.

1 Inhaltsstoff ist verboten nur in bestimmten Fällen (Produkttyp, Form, Verwendung): CI 74260. Die dafür geltende Vorschrift in der Tabelle zeigt, welche.

Wen es betrifft

Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit.

Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.

Anstehende Entscheidungen und Unterschiede in anderen Ländern

Erfasste Zusammensetzung

Von CompoAtlas automatisch aus einem Foto von Open-Beauty-Facts-Mitwirkenden transkribierte Inhaltsstoffliste (zwei automatische Lesungen; nur beiderseits genannte Namen werden behalten, die Liste kann deshalb unvollständig sein): Vergleichen Sie mit der Verpackung, Listenfoto hinzugefügt am 28. März 2025. CompoAtlas beobachtet diese Liste seit 25. Oktober 2026.

Listenfoto am 28. März 2025 auf Open Beauty Facts hinzugefügt.

Ändert sich die Liste, bleibt die alte Version mit Datum unten verfügbar. Derselbe Strichcode kann mehrere aufeinanderfolgende Rezepturen bezeichnen.

Liste erfasst am 28. März 2025, vor neuen Fristen der Kosmetikverordnung: ANETHOLE (Anhang III, Eintrag 329): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten seit dem 1. August 2026, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; LIMONENE (Anhang III, Eintrag 88): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten seit dem 1. August 2026, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; MENTHOL (Anhang III, Eintrag 338): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten seit dem 1. August 2026, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028. Die Rezeptur kann sich geändert haben: Prüfen Sie das Etikett des verkauften Produkts.

Foto der gedruckten Inhaltsstoffliste: Produkt ohne Namen (5607047021460)
Die gedruckte Liste, von einer mitwirkenden Person fotografiert: Vergleichen Sie sie mit der Tabelle. Foto: Mitwirkende von Open Beauty Facts, Lizenz CC BY-SA, ursprünglicher Eintrag.

31 erkannte Inhaltsstoffe von 31.

Verboten 0Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009: Ein kosmetisches Mittel darf diesen Stoff nicht enthalten. Dicke Unterstreichung.Mit Einschränkungen zulässig 6Anhang III: bis zu einer Höchstkonzentration und in bestimmten Produktarten zulässig, teilweise mit aufzudruckendem Warnhinweis. Eine Einschränkung bedeutet keinen Rechtsverstoß des Produkts: Der tatsächliche Gehalt steht nicht auf dem Etikett. Doppelte Unterstreichung.Auf einer Liste unter Bedingungen zugelassen 4Anhänge IV, V und VI: Nur die dort aufgeführten Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter sind unter den jeweiligen Bedingungen zugelassen. Gestrichelte Unterstreichung.Keine spezielle Vorschrift 21In keinem Anhang: Der Inhaltsstoff unterliegt weiterhin der allgemeinen Pflicht zur Produktsicherheit. Dies ist keine Bewertung seiner Sicherheit.Nicht erkannt 0Name nicht im EU-Glossar (Tippfehler, Handelsname, andere Sprache): Er wird nicht analysiert. Gepunktete Unterstreichung.

Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.

Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.

Zusammensetzung von Produkt ohne Namen (5607047021460)
RangAuf dem EtikettGlossarnameZuordnungVorschrift in der Europäischen UnionEingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung)
1AQUAAQUACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
2SORBITOLSORBITOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
3HYDRATED SILICAHYDRATED SILICACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
4GLYCERINGLYCERINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
5PEG-12PEG-12Certain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
6SODIUM BICARBONATESODIUM BICARBONATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
7SODIUM LAURYL SULFATESODIUM LAURYL SULFATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
8AROMAAROMACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
9COCAMIDOPROPYL BETAINECOCAMIDOPROPYL BETAINECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
10CELLULOSE GUMCELLULOSE GUMCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
11TITANIUM DIOXIDETITANIUM DIOXIDECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI)
Anhang III, Eintrag 321 : Produkte : (a) face products in loose powder form (b) hair aerosol spray pro­ducts (c) other products ; Höchstkonzentration : (a) 25 %; (b) 1,4 % for general consu­mers, and 1,1 % for pro­fessional use.
Anhang VI, Eintrag 27 : Höchstkonzentration : 25 %* *: In case of combined use of Titanium Dioxide and Titanium Dioxide (nano), the sum shall not exceed the limit given in column g (Maximum concen­tration in ready for use preparation)
keine
12SODIUM FLUORIDESODIUM FLUORIDECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Eintrag 31 : Produkte : Oral products ; Höchstkonzentration : 0,15 % calculated as F. When mixed with other fluorine compounds permitted under this Annex, total F concentration must not exceed 0,15 %
keine
13SODIUM SACCHARINSODIUM SACCHARINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
14MALTODEXTRINMALTODEXTRINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
15SODIUM CHLORIDESODIUM CHLORIDECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
16SODIUM METHYLPARABENSODIUM METHYLPARABENCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Eintrag 12 : Höchstkonzentration : 0,4 % (as acid) for single ester 0,8 % (as acid) for mixtures of esters
keine
17ALOE BARBADENSIS LEAF JUICE POWDERALOE BARBADENSIS LEAF JUICE POWDERCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
18SODIUM PROPYLPARABENSODIUM PROPYLPARABENCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Eintrag 12 a : Höchstkonzentration : - 0,14 % (as acid) for the sum of the individual concentrations - 0,8 % (as acid) for mixtures of substances mentioned in entry 12 and 12a, here the sum of the individual concentrations of butyl and propylparaben and their salts does not exceed 0,14 %
keine
19PAPAINPAPAINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
20SODIUM BENZOATESODIUM BENZOATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Eintrag 1 : Produkte : a) Rinse-off products, except oral care products b) Oral care products c) Leave-on products ; Höchstkonzentration : a) 2,5 % (acid) b) 1,7 % (acid) c) 0,5 % (acid)
keine
21PROPYLENE GLYCOLPROPYLENE GLYCOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
22CHAMOMILLA RECUTITA FLOWER EXTRACTCHAMOMILLA RECUTITA FLOWER EXTRACTCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
23CI 74260CI 74260Certain
nom identique à celui du glossaire européen
In Haarfärbemitteln verboten (Anhang II)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Anhang IV, Eintrag 107 : Höchstkonzentration : Not to be used in eye products
keine
24EUCALYPTUS GLOBULUS LEAF EXTRACTEUCALYPTUS GLOBULUS LEAF EXTRACTCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
25LACTIC ACIDLACTIC ACIDCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
26POTASSIUM SORBATEPOTASSIUM SORBATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Eintrag 4 : Höchstkonzentration : 0,6 % (acid)
keine
27GLUCOSEGLUCOSECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
28ANETHOLEANETHOLECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
29EUCALYPTUS GLOBULUS OILEUCALYPTUS GLOBULUS OILCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
30LIMONENELIMONENECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
31MENTHOLMENTHOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine

Diese Liste wurde von Mitwirkenden übertragen zu einem bestimmten Datum. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung Ihres Produkts: Marken ändern ihre Rezepturen, ohne immer den Strichcode zu ändern.

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