CompoAtlas

Liquid Foundation - Bare

Kosmetikum dessen Zusammensetzung auf der Website der Marke gelesen wurde (Website anhand ihres Namens erkannt)

Marke
OFRA
UPC-A
693102900455
Eintrag erstellt am
27. Oktober 2026

Liste am auf ofracosmetics.com eingesehen.

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Zu beachtende Punkte

1 Inhaltsstoff ist verboten, vorbehaltlich der in der Verordnung vorgesehenen Ausnahmen: Petrolatum. Die dafür geltende Vorschrift in der Tabelle zeigt, welche.

Wen es betrifft

Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : babys und Kinder, auf dem Etikett lesen.

Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.

Erfasste Zusammensetzung

Wortgetreu von der offiziellen Markenwebsite erfasste Inhaltsstoffliste. Am 27. Oktober 2026 in CompoAtlas aufgenommen.

Liste am auf ofracosmetics.com eingesehen.

Ändert sich die Liste, bleibt die alte Version mit Datum unten verfügbar. Derselbe Strichcode kann mehrere aufeinanderfolgende Rezepturen bezeichnen.

27 erkannte Inhaltsstoffe von 27.

Verboten 1Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009: Ein kosmetisches Mittel darf diesen Stoff nicht enthalten. Dicke Unterstreichung.Mit Einschränkungen zulässig 3Anhang III: bis zu einer Höchstkonzentration und in bestimmten Produktarten zulässig, teilweise mit aufzudruckendem Warnhinweis. Eine Einschränkung bedeutet keinen Rechtsverstoß des Produkts: Der tatsächliche Gehalt steht nicht auf dem Etikett. Doppelte Unterstreichung.Auf einer Liste unter Bedingungen zugelassen 4Anhänge IV, V und VI: Nur die dort aufgeführten Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter sind unter den jeweiligen Bedingungen zugelassen. Gestrichelte Unterstreichung.Keine spezielle Vorschrift 19In keinem Anhang: Der Inhaltsstoff unterliegt weiterhin der allgemeinen Pflicht zur Produktsicherheit. Dies ist keine Bewertung seiner Sicherheit.Nicht erkannt 0Name nicht im EU-Glossar (Tippfehler, Handelsname, andere Sprache): Er wird nicht analysiert. Gepunktete Unterstreichung.

Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.

Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.

Zusammensetzung von Liquid Foundation - Bare
RangAuf dem EtikettGlossarnameZuordnungVorschrift in der Europäischen UnionEingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung)
1WaterWATERCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
2CI 77891CI 77891Certain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI)
Anhang III, Nr. 321 : Produkte : (a) Gesichtsmittel in loser Puderform; (b) Haarmittel in Form von Aerosolsprays (c) sonstige Mittel. ; Höchstkonzentration : (a) 25 %; (b) 1,4 % für allgemeine Verbraucher und 1,1 % für gewerbliche Verwendung.
Anhang VI, Nr. 27 : Höchstkonzentration : 25 % Bei einer kombinierten Verwendung von Titandioxid und Titandioxid (Nano) darf die Summe die in Spalte g angegebene Obergrenze nicht überschreiten.
keine
3Isopropyl MyristateISOPROPYL MYRISTATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
4PetrolatumPETROLATUMCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Ohne Raffinationsnachweis verboten (Anhang II)keine
5CI 77492CI 77492Certain
nom identique à celui du glossaire européen
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)keine
6Sodium PCASODIUM PCACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
7Glyceryl StearateGLYCERYL STEARATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
8Butylene GlycolBUTYLENE GLYCOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
9CyclopentasiloxaneCYCLOPENTASILOXANECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
10Palmitic AcidPALMITIC ACIDCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
11TrimethylsiloxysilicateTRIMETHYLSILOXYSILICATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
12Stearic AcidSTEARIC ACIDCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
13IsododecaneISODODECANECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
14Dimethicone CrosspolymerDIMETHICONE CROSSPOLYMERCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
15Magnesium Aluminum SilicateMAGNESIUM ALUMINUM SILICATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
16Tocopheryl AcetateTOCOPHERYL ACETATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
17Xanthan GumXANTHAN GUMCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
18Neopentyl Glycol DiheptanoateNEOPENTYL GLYCOL DIHEPTANOATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
19Tetrasodium EdtaTETRASODIUM EDTACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
20CyclotetrasiloxaneCYCLOTETRASILOXANECertain
nom identique à celui du glossaire européen
In Kosmetika verboten (Anhang II)Fortpflanzungsgefährdend: Verdacht (Kategorie 2, CLP-Einstufung)
21LecithinLECITHINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
22Polysorbate 20POLYSORBATE 20Certain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
23PhenoxyethanolPHENOXYETHANOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Nr. 29 : Höchstkonzentration : 1,0 %
keine
24FragrancePARFUMCertain
synonyme vérifié
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
25BHTBHTCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 325 : Produkte : (a) Mundspülungen (b) Zahnpasta (c) andere auf der Haut/im Haar verbleibende oder auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : (a) 0,001 % (b) 0,1 % (c) 0,8 %
keine
26CI 77491CI 77491Certain
nom identique à celui du glossaire européen
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)keine
27CI 77499CI 77499Certain
nom identique à celui du glossaire européen
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)keine

Diese Liste wurde auf der Produktseite erfasst zu einem bestimmten Datum. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung Ihres Produkts: Marken ändern ihre Rezepturen, ohne immer den Strichcode zu ändern.

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