CompoAtlas

WISH

Kosmetikum dessen Zusammensetzung bei einem Händler erfasst wurde

Liste am auf beautyboutique.pl eingesehen.

Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.

Zu beachtende Punkte

Kein Inhaltsstoff der erfassten Liste ist in Kosmetika in der Europäischen Union in allen Fällen verboten.

Wen es betrifft

Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit, babys und Kinder, auf dem Etikett lesen.

Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.

Anstehende Entscheidungen und Unterschiede in anderen Ländern

Erfasste Zusammensetzung

Zusammensetzung bei beautyboutique.pl am 26. Oktober 2026 erfasst. Die Markenwebsite wurde teilweise gelesen; dieses Produkt wurde dabei nicht gefunden.

Liste erfasst am 26. Oktober 2026, vor neuen Fristen der Kosmetikverordnung: BENZYL SALICYLATE (Anhang III, Eintrag 75): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Januar 2027, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Juli 2028, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; CITRONELLOL (Anhang III, Eintrag 86): Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; LIMONENE (Anhang III, Eintrag 88): Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; CITRAL (Anhang III, Eintrag 70): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Januar 2027, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Juli 2028, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; ISOEUGENOL (Anhang III, Eintrag 73): Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028. Die Rezeptur kann sich geändert haben: Prüfen Sie das Etikett des verkauften Produkts.

26 erkannte Inhaltsstoffe von 26.

Verboten 0Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009: Ein kosmetisches Mittel darf diesen Stoff nicht enthalten. Dicke Unterstreichung.Mit Einschränkungen zulässig 19Anhang III: bis zu einer Höchstkonzentration und in bestimmten Produktarten zulässig, teilweise mit aufzudruckendem Warnhinweis. Eine Einschränkung bedeutet keinen Rechtsverstoß des Produkts: Der tatsächliche Gehalt steht nicht auf dem Etikett. Doppelte Unterstreichung.Auf einer Liste unter Bedingungen zugelassen 3Anhänge IV, V und VI: Nur die dort aufgeführten Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter sind unter den jeweiligen Bedingungen zugelassen. Gestrichelte Unterstreichung.Keine spezielle Vorschrift 4In keinem Anhang: Der Inhaltsstoff unterliegt weiterhin der allgemeinen Pflicht zur Produktsicherheit. Dies ist keine Bewertung seiner Sicherheit.Nicht erkannt 0Name nicht im EU-Glossar (Tippfehler, Handelsname, andere Sprache): Er wird nicht analysiert. Gepunktete Unterstreichung.

Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.

Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.

Zusammensetzung von WISH
RangAuf dem EtikettGlossarnameZuordnungVorschrift in der Europäischen UnionEingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung)
1ALCOHOL DENATALCOHOL DENAT.Certain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
2AQUA (WATER)AQUAÉlevée
nom reconnu, la parenthèse est une précision
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
3PARFUM (FRAGRANCE)PARFUMÉlevée
nom reconnu, la parenthèse est une précision
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
4BENZYL SALICYLATEBENZYL SALICYLATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 75 : Produkte : (a) Parfümierende kosmetische Mittel (hydroalkoholische und nicht hydroalkoholische, sprühbare und nicht sprühbare) (b) Auszuspülende/abzuspülende Haut- und Haarmittel (ausgenommen Badezusätze/Duschgel) (c) Duschgel/Badezusätze (d) Haut- und Haarmittel, die auf der Haut oder in den Haaren verbleiben (nicht sprühbar/nicht aerosolhaltig) (ausgenommen Körperlotion) (e) Haarmittel, die in den Haaren verbleiben (Sprüh-/Aerosolprodukte) (f) Körperlotion (g) Gesichts-Make-up und Make-up-Entferner (h) Mundmittel (i) Desodorantien (Sprüh-/Aerosolprodukte) ; Höchstkonzentration : (a) 4 % (b) 0,5 % (c) 1,3 % (d) 0,5 % (e) 0,5 % (f) 0,7 % (g) 0,2 % (h) 0,004 % (i) 0,91 %
keine
5BUTYL METHOXYDIBENZOYLMETHANEBUTYL METHOXYDIBENZOYLMETHANECertain
nom identique à celui du glossaire européen
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Anhang VI, Nr. 8 : Höchstkonzentration : 5 %
keine
6ALPHA-ISOMETHYL IONONEALPHA-ISOMETHYL IONONECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
7ETHYLHEXYL METHOXYCINNAMATEETHYLHEXYL METHOXYCINNAMATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Anhang VI, Nr. 12 : Höchstkonzentration : 10 %
keine
8CITRONELLOLCITRONELLOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
9HEXYL CINNAMALHEXYL CINNAMALCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
10COUMARINCOUMARINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
11LINALOOLLINALOOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
12ETHYLHEXYL SALICYLATEETHYLHEXYL SALICYLATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Anhang VI, Nr. 20 : Höchstkonzentration : 5 %
keine
13GERANIOLGERANIOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
14LIMONENELIMONENECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
15HYDROXYCITRONELLALHYDROXYCITRONELLALCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 72 : Produkte : (a) Mundmittel (b) Andere Mittel ; Höchstkonzentration : (b) 1,0 %
keine
16CINNAMYL ALCOHOLCINNAMYL ALCOHOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
17BENZYL BENZOATEBENZYL BENZOATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
18CITRALCITRALCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 70 : Produkte : (a) Lippen-Make-up-Produkte, Lippenstifte, Lippensalben (b) Desodorierungsmittel und schweißhemmende Mittel (c) Augenmittel, Gesichts-Make-up und Make-up-Entferner (d) Parfümierende kosmetische Mittel (hydroalkoholische und nicht hydroalkoholische, sprühbare nicht sprühbare) (e) Hautmittel, die auf der Haut verbleiben (ausgenommen Lippenmittel, Desodorierungsmittel und schweißhemmende Mittel, parfümierende kosmetische Mittel, Augenmittel, Gesichts-Make-up und Make-up-Entferner) und Nagelmittel (f) Mundmittel (g) Haarmittel, die in den Haaren verbleiben (h) Haut- und Haarmittel, die abzuspülen/auszuspülen sind (i) Mittel für den anogenitalen Bereich, die auf der Haut verbleiben (Babywischtücher und Intimpflegetücher) ; Höchstkonzentration : (a) 0,11 % (b) 0,032 % (c) 0,65 % (d) 0,6 % (e) 0,15 % (f) 0,35 % (g) 1,2 % (h) 1,2 % (i) 0,063 %
keine
19TRIS(TETRAMETHYLHYDROXYPIPERIDINOL) CITRATETRIS(TETRAMETHYLHYDROXYPIPERIDINOL) CITRATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
20ISOEUGENOLISOEUGENOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 73 : Produkte : (a) Mundmittel (b) sonstige Mittel ; Höchstkonzentration : (b) 0,02 %
keine
21FARNESOLFARNESOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
22EUGENOLEUGENOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
23BHTBHTCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 325 : Produkte : (a) Mundspülungen (b) Zahnpasta (c) andere auf der Haut/im Haar verbleibende oder auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : (a) 0,001 % (b) 0,1 % (c) 0,8 %
keine
24CI 60730 (EXT.VIOLET 2)CI 60730Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Anhang III, Nr. 291 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,5 %
Anhang IV, Nr. 90 : Produkte : Nicht in Mitteln verwenden, die auf Schleimhäute aufgetragen werden
keine
25CI 42090 (BLUE 1)CI 42090Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Anhang III, Nr. 190 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,5 %
keine
26CI 19140 (YELLOW 5)CI 19140Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Anhang III, Nr. 189 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,5 %
keine

Beobachtungen bei Händlern

Diese Liste wurde auf der Produktseite erfasst zu einem bestimmten Datum. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung Ihres Produkts: Marken ändern ihre Rezepturen, ohne immer den Strichcode zu ändern.

Eingabetaste zum Analysieren, Umschalt+Eingabetaste für eine neue Zeile