CompoAtlas

Elixir

Kosmetikum dessen Zusammensetzung bei einem Händler erfasst wurde

Liste am auf beautyboutique.pl eingesehen.

Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.

Zu beachtende Punkte

Kein Inhaltsstoff der erfassten Liste ist in Kosmetika in der Europäischen Union in allen Fällen verboten.

Wen es betrifft

Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit, babys und Kinder, auf dem Etikett lesen.

Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.

Anstehende Entscheidungen und Unterschiede in anderen Ländern

Erfasste Zusammensetzung

Zusammensetzung bei beautyboutique.pl am 26. Oktober 2026 erfasst. Die Marke veröffentlicht diese Zusammensetzung nicht auf ihrer Website (offizieller Katalog vollständig gelesen).

Liste erfasst am 26. Oktober 2026, vor neuen Fristen der Kosmetikverordnung: BENZYL SALICYLATE (Anhang III, Eintrag 75): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Januar 2027, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Juli 2028, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; LIMONENE (Anhang III, Eintrag 88): Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; CITRONELLOL (Anhang III, Eintrag 86): Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; CITRAL (Anhang III, Eintrag 70): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Januar 2027, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Juli 2028, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; BENZYL ALCOHOL (Anhang III, Eintrag 45): Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028. Die Rezeptur kann sich geändert haben: Prüfen Sie das Etikett des verkauften Produkts.

27 erkannte Inhaltsstoffe von 27.

Verboten 0Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009: Ein kosmetisches Mittel darf diesen Stoff nicht enthalten. Dicke Unterstreichung.Mit Einschränkungen zulässig 18Anhang III: bis zu einer Höchstkonzentration und in bestimmten Produktarten zulässig, teilweise mit aufzudruckendem Warnhinweis. Eine Einschränkung bedeutet keinen Rechtsverstoß des Produkts: Der tatsächliche Gehalt steht nicht auf dem Etikett. Doppelte Unterstreichung.Auf einer Liste unter Bedingungen zugelassen 4Anhänge IV, V und VI: Nur die dort aufgeführten Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter sind unter den jeweiligen Bedingungen zugelassen. Gestrichelte Unterstreichung.Keine spezielle Vorschrift 5In keinem Anhang: Der Inhaltsstoff unterliegt weiterhin der allgemeinen Pflicht zur Produktsicherheit. Dies ist keine Bewertung seiner Sicherheit.Nicht erkannt 0Name nicht im EU-Glossar (Tippfehler, Handelsname, andere Sprache): Er wird nicht analysiert. Gepunktete Unterstreichung.

Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.

Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.

Zusammensetzung von Elixir
RangAuf dem EtikettGlossarnameZuordnungVorschrift in der Europäischen UnionEingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung)
1ALCOHOL DENATALCOHOL DENAT.Certain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
2PARFUM (FRAGRANCE)PARFUMÉlevée
nom reconnu, la parenthèse est une précision
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
3AQUA (WATER)AQUAÉlevée
nom reconnu, la parenthèse est une précision
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
4ETHYLHEXYL METHOXYCINNAMATEETHYLHEXYL METHOXYCINNAMATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Anhang VI, Nr. 12 : Höchstkonzentration : 10 %
keine
5BENZYL SALICYLATEBENZYL SALICYLATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 75 : Produkte : (a) Parfümierende kosmetische Mittel (hydroalkoholische und nicht hydroalkoholische, sprühbare und nicht sprühbare) (b) Auszuspülende/abzuspülende Haut- und Haarmittel (ausgenommen Badezusätze/Duschgel) (c) Duschgel/Badezusätze (d) Haut- und Haarmittel, die auf der Haut oder in den Haaren verbleiben (nicht sprühbar/nicht aerosolhaltig) (ausgenommen Körperlotion) (e) Haarmittel, die in den Haaren verbleiben (Sprüh-/Aerosolprodukte) (f) Körperlotion (g) Gesichts-Make-up und Make-up-Entferner (h) Mundmittel (i) Desodorantien (Sprüh-/Aerosolprodukte) ; Höchstkonzentration : (a) 4 % (b) 0,5 % (c) 1,3 % (d) 0,5 % (e) 0,5 % (f) 0,7 % (g) 0,2 % (h) 0,004 % (i) 0,91 %
keine
6LIMONENELIMONENECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
7ALPHA-ISOMETHYL IONONEALPHA-ISOMETHYL IONONECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
8LINALOOLLINALOOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
9CITRONELLOLCITRONELLOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
10ETHYLHEXYL SALICYLATEETHYLHEXYL SALICYLATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Anhang VI, Nr. 20 : Höchstkonzentration : 5 %
keine
11HEXYL CINNAMALHEXYL CINNAMALCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
12BUTYL METHOXYDIBENZOYLMETHANEBUTYL METHOXYDIBENZOYLMETHANECertain
nom identique à celui du glossaire européen
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Anhang VI, Nr. 8 : Höchstkonzentration : 5 %
keine
13GERANIOLGERANIOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
14CINNAMYL ALCOHOLCINNAMYL ALCOHOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
15PENTAERYTHRITYL TETRA-DI-T-BUTYL HYDROXYHYDROCINNAMATEPENTAERYTHRITYL TETRA-DI-T-BUTYL HYDROXYHYDROCINNAMATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
16BENZYL BENZOATEBENZYL BENZOATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
17HYDROXYCITRONELLALHYDROXYCITRONELLALCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 72 : Produkte : (a) Mundmittel (b) Andere Mittel ; Höchstkonzentration : (b) 1,0 %
keine
18COUMARINCOUMARINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
19EUGENOLEUGENOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
20CINNAMALCINNAMALCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
21TRIS(TETRAMETHYLHYDROXYPIPERIDINOL) CITRATETRIS(TETRAMETHYLHYDROXYPIPERIDINOL) CITRATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
22FARNESOLFARNESOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
23CITRALCITRALCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 70 : Produkte : (a) Lippen-Make-up-Produkte, Lippenstifte, Lippensalben (b) Desodorierungsmittel und schweißhemmende Mittel (c) Augenmittel, Gesichts-Make-up und Make-up-Entferner (d) Parfümierende kosmetische Mittel (hydroalkoholische und nicht hydroalkoholische, sprühbare nicht sprühbare) (e) Hautmittel, die auf der Haut verbleiben (ausgenommen Lippenmittel, Desodorierungsmittel und schweißhemmende Mittel, parfümierende kosmetische Mittel, Augenmittel, Gesichts-Make-up und Make-up-Entferner) und Nagelmittel (f) Mundmittel (g) Haarmittel, die in den Haaren verbleiben (h) Haut- und Haarmittel, die abzuspülen/auszuspülen sind (i) Mittel für den anogenitalen Bereich, die auf der Haut verbleiben (Babywischtücher und Intimpflegetücher) ; Höchstkonzentration : (a) 0,11 % (b) 0,032 % (c) 0,65 % (d) 0,6 % (e) 0,15 % (f) 0,35 % (g) 1,2 % (h) 1,2 % (i) 0,063 %
keine
24BENZYL CINNAMATEBENZYL CINNAMATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
25BENZYL ALCOHOLBENZYL ALCOHOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang III, Nr. 45 : Produkte :

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

(a) Solvent (b) Fragrance/ aromatic compositions/ their raw materials

Anhang V, Nr. 34 : Höchstkonzentration : 1,0 %
keine
26CI 15985 (YELLOW 6)CI 15985Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)keine
27CI 60730 (EXT.VIOLET 2)CI 60730Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Anhang III, Nr. 291 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,5 %
Anhang IV, Nr. 90 : Produkte : Nicht in Mitteln verwenden, die auf Schleimhäute aufgetragen werden
keine

Beobachtungen bei Händlern

Diese Liste wurde auf der Produktseite erfasst zu einem bestimmten Datum. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung Ihres Produkts: Marken ändern ihre Rezepturen, ohne immer den Strichcode zu ändern.

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