Yssy
Kosmetikum von Mitwirkenden von Open Beauty Facts erfasst

- Marke
- Yesensy
- EAN-13
- 8435102570380
- Menge
- 12ml
- Kategorien
- Makeup, Nail makeup, Nail-polish
- Verpackung
- Flacon, Verre
- Verkaufsländer
- France
- Eintrag erstellt am
- 6. November 2014
- Eintrag auf Open Beauty Facts: Fotos, Änderungsverlauf
- Eintrag auf Open Beauty Facts korrigieren
- Alle Produkte der Marke: Yesensy
Fiche 8435102570380. Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Verpackungsfoto vom (Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte).
Liste aus dem Jahr 2014. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen. Verpackung fotografieren
Zu beachtende Punkte
Feststellungen anhand der Liste von 2014.
Keiner der 11 erkannten Namen ist in allen Fällen verboten in Kosmetika in der Europäischen Union; 4 nicht erkannte Namen konnten nicht geprüft werden.
Wen es betrifft
Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Haut, Augen und Allergien
- Zu beachten CamphorZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 331, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zur Information ethyl acetateNach der CLP-Verordnung eingestuft: augenreizung, Kategorie 2 (Eye Irrit. 2). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
- Zur Information Citric acidNach der CLP-Verordnung eingestuft: augenreizung, Kategorie 2 (Eye Irrit. 2). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit, babys und Kinder, umwelt, auf dem Etikett lesen.
Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.
Erfasste Zusammensetzung
Liste anhand eines Fotos von 2014 erfasst: Die Rezeptur kann sich seitdem geändert haben. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung. Diese Liste wird nicht als aktuelle Zusammensetzung des Produkts dargestellt.
Von Open-Beauty-Facts-Mitwirkenden übertragene Inhaltsstoffliste. Am 22. Oktober 2026 in CompoAtlas aufgenommen.
Verpackungsfoto vom (Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte).
Ändert sich die Liste, bleibt die alte Version mit Datum unten verfügbar. Derselbe Strichcode kann mehrere aufeinanderfolgende Rezepturen bezeichnen.
Liste erfasst am 6. November 2014, vor neuen Fristen der Kosmetikverordnung: CAMPHOR (Anhang III, Eintrag 331): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten seit dem 1. August 2026, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028. Die Rezeptur kann sich geändert haben: Prüfen Sie das Etikett des verkauften Produkts.

11 erkannte Inhaltsstoffe von 15.
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Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.
| Rang | Auf dem Etikett | Glossarname | Zuordnung | Vorschrift in der Europäischen Union | Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung) |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Butyl acetate | BUTYL ACETATE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 2 | ethyl acetate | ETHYL ACETATE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 3 | Buthanol Nitrocellulose | nicht erkannt | Non reconnu aucun nom du glossaire ne correspond | Name im europäischen Glossar nicht erkannt | keine |
| 4 | Toluenesul Fonamide/ | nicht erkannt | Non reconnu aucun nom du glossaire ne correspond | Name im europäischen Glossar nicht erkannt | keine |
| 5 | Formaldehyde resin | nicht erkannt | Non reconnu aucun nom du glossaire ne correspond | Name im europäischen Glossar nicht erkannt | keine |
| 6 | Stearalkonium Hectorite | STEARALKONIUM HECTORITE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 7 | Camphor | CAMPHOR | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 8 | Citric acid | CITRIC ACID | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Eintrag für ein Gemisch mit derselben CAS-Nummer (Anhang V) | keine |
| 9 | CI77000 | CI 77000 | Élevée numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire | Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) | keine |
| 10 | CI 115850 | nicht erkannt | Non reconnu aucun nom du glossaire ne correspond | Name im europäischen Glossar nicht erkannt | keine |
| 11 | CI 19140 | CI 19140 | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Anhang III, Nr. 189 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,5 % | keine |
| 12 | CI 77510 | CI 77510 | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) | keine |
| 13 | CI 77891 | CI 77891 | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI) Anhang III, Nr. 321 : Produkte : (a) Gesichtsmittel in loser Puderform; (b) Haarmittel in Form von Aerosolsprays (c) sonstige Mittel. ; Höchstkonzentration : (a) 25 %; (b) 1,4 % für allgemeine Verbraucher und 1,1 % für gewerbliche Verwendung. Anhang VI, Nr. 27 : Höchstkonzentration : 25 % Bei einer kombinierten Verwendung von Titandioxid und Titandioxid (Nano) darf die Summe die in Spalte g angegebene Obergrenze nicht überschreiten. | keine |
| 14 | CI 77266 | CI 77266 | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) | keine |
| 15 | CI 77491 | CI 77491 | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) | keine |
Diese Liste wurde von Mitwirkenden übertragen zu einem bestimmten Datum. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung Ihres Produkts: Marken ändern ihre Rezepturen, ohne immer den Strichcode zu ändern.