DIVAIN-622
Kosmetikum dessen Zusammensetzung bei einem Händler erfasst wurde
- Marke
- divain
- EAN-13
- 8436592106226
- Eintrag erstellt am
- 25. Oktober 2026
- Produktseite auf divainparfums.mx
- Alle Produkte der Marke: divain
Liste am auf divainparfums.mx eingesehen.
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Zu beachtende Punkte
Kein Inhaltsstoff der erfassten Liste ist in Kosmetika in der Europäischen Union in allen Fällen verboten.
1 Inhaltsstoff ist verboten nur in bestimmten Fällen (Produkttyp, Form, Verwendung): CI 42051-47005. Die dafür geltende Vorschrift in der Tabelle zeigt, welche.
Wen es betrifft
Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Haut, Augen und Allergien
- Zu beachten PARFUM (FRAGRANCE)„Parfum“ bezeichnet ein Gemisch, dessen genaue Zusammensetzung nicht angegeben werden muss. Manche allergenen Stoffe müssen dennoch oberhalb von 0,001 % (auf der Haut verbleibendes Produkt) oder 0,01 % (auszuspülendes Produkt) gesondert in der Liste der Inhaltsstoffe genannt werden. Die Verordnung nennt sie in 63 Einträgen von Anhang III, etwa Linalool, Limonene, Citronellol, Geraniol, Coumarin, Citral, Eugenol oder Hexyl Cinnamal: Wenn Sie gegen einen davon allergisch sind, suchen Sie seinen Namen in der Liste.
- Zu beachten BENZYL SALICYLATENach der CLP-Verordnung eingestuft: sensibilisierung der Haut, Kategorie 1B (Skin Sens. 1B). Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 75, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten CITRONELLOLZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 86, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten LINALOOLNach der CLP-Verordnung eingestuft: sensibilisierung der Haut, Kategorie 1B (Skin Sens. 1B). Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 84, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten BENZYL BENZOATEZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 85, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten GERANIOLNach der CLP-Verordnung eingestuft: sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 (Skin Sens. 1). Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 78, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten BENZYL ALCOHOLNach der CLP-Verordnung eingestuft: augenreizung, Kategorie 2 (Eye Irrit. 2); sensibilisierung der Haut, Kategorie 1B (Skin Sens. 1B). Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 45, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten HEXYL CINNAMALZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 87, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten LIMONENENach der CLP-Verordnung eingestuft: reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 (Skin Irrit. 2); sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 (Skin Sens. 1). Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 88, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten ANISE ALCOHOLZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 80, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten BENZYL CINNAMATEZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 81, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten EUGENOLZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 71, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
Umwelt
- Zu beachten LIMONENENach der CLP-Verordnung eingestuft: kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1); langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1).
- Zur Information BENZYL BENZOATENach der CLP-Verordnung eingestuft: langfristig gewässergefährdend, Kategorie 2 (Aquatic Chronic 2).
Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit, babys und Kinder, auf dem Etikett lesen.
Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.
Anstehende Entscheidungen und Unterschiede in anderen Ländern
Erfasste Zusammensetzung
Zusammensetzung bei divainparfums.mx am 25. Oktober 2026 erfasst. Wir haben keine offizielle Markenwebsite gefunden, die diese Zusammensetzung veröffentlicht.
Liste erfasst am 25. Oktober 2026, vor neuen Fristen der Kosmetikverordnung: BENZYL SALICYLATE (Anhang III, Eintrag 75): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Januar 2027, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Juli 2028, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; CITRONELLOL (Anhang III, Eintrag 86): Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; BENZYL ALCOHOL (Anhang III, Eintrag 45): Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; LIMONENE (Anhang III, Eintrag 88): Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028. Die Rezeptur kann sich geändert haben: Prüfen Sie das Etikett des verkauften Produkts.
21 erkannte Inhaltsstoffe von 21.
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Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.
| Rang | Auf dem Etikett | Glossarname | Zuordnung | Vorschrift in der Europäischen Union | Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung) |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | ALCOHOL DENAT | ALCOHOL DENAT. | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 2 | PARFUM (FRAGRANCE) | PARFUM | Élevée nom reconnu, la parenthèse est une précision | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 3 | AQUA (WATER) | AQUA | Élevée nom reconnu, la parenthèse est une précision | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 4 | ETHYLHEXYL METHOXYCINNAMATE | ETHYLHEXYL METHOXYCINNAMATE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Anhang VI, Nr. 12 : Höchstkonzentration : 10 % | keine |
| 5 | BUTYL METHOXYDIBENZOYLMETHANE | BUTYL METHOXYDIBENZOYLMETHANE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Anhang VI, Nr. 8 : Höchstkonzentration : 5 % | keine |
| 6 | ETHYLHEXYL SALICYLATE | ETHYLHEXYL SALICYLATE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Anhang VI, Nr. 20 : Höchstkonzentration : 5 % | keine |
| 7 | BENZYL SALICYLATE | BENZYL SALICYLATE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Anhang III, Nr. 75 : Produkte : (a) Parfümierende kosmetische Mittel (hydroalkoholische und nicht hydroalkoholische, sprühbare und nicht sprühbare) (b) Auszuspülende/abzuspülende Haut- und Haarmittel (ausgenommen Badezusätze/Duschgel) (c) Duschgel/Badezusätze (d) Haut- und Haarmittel, die auf der Haut oder in den Haaren verbleiben (nicht sprühbar/nicht aerosolhaltig) (ausgenommen Körperlotion) (e) Haarmittel, die in den Haaren verbleiben (Sprüh-/Aerosolprodukte) (f) Körperlotion (g) Gesichts-Make-up und Make-up-Entferner (h) Mundmittel (i) Desodorantien (Sprüh-/Aerosolprodukte) ; Höchstkonzentration : (a) 4 % (b) 0,5 % (c) 1,3 % (d) 0,5 % (e) 0,5 % (f) 0,7 % (g) 0,2 % (h) 0,004 % (i) 0,91 % | keine |
| 8 | CITRONELLOL | CITRONELLOL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 9 | BHT | BHT | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Anhang III, Nr. 325 : Produkte : (a) Mundspülungen (b) Zahnpasta (c) andere auf der Haut/im Haar verbleibende oder auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : (a) 0,001 % (b) 0,1 % (c) 0,8 % | keine |
| 10 | LINALOOL | LINALOOL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 11 | BENZYL BENZOATE | BENZYL BENZOATE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 12 | GERANIOL | GERANIOL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 13 | BENZYL ALCOHOL | BENZYL ALCOHOL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang III, Nr. 45 : Produkte : Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch. (a) Solvent
(b) Fragrance/ aromatic compositions/ their raw materialsAnhang V, Nr. 34 : Höchstkonzentration : 1,0 % | keine |
| 14 | HEXYL CINNAMAL | HEXYL CINNAMAL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 15 | LIMONENE | LIMONENE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 16 | ANISE ALCOHOL | ANISE ALCOHOL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 17 | BENZYL CINNAMATE | BENZYL CINNAMATE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 18 | EUGENOL | EUGENOL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 19 | CI 16035 | CI 16035 | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Anhang III, Nr. 191 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,4 % | keine |
| 20 | CI 19140 | CI 19140 | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Anhang III, Nr. 189 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,5 % | keine |
| 21 | CI 42051-47005 | CI 42051 | Élevée numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire | In Haarfärbemitteln verboten (Anhang II) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) | keine |
Beobachtungen bei Händlern
- Bei divainparfums.mx am 25. Oktober 2026 gesehen: gleiche Zusammensetzung.
Diese Liste wurde auf der Produktseite erfasst zu einem bestimmten Datum. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung Ihres Produkts: Marken ändern ihre Rezepturen, ohne immer den Strichcode zu ändern.