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Petitfee Gold & Snail Eye Patch

Kosmetikum dessen Zusammensetzung bei einem Händler erfasst wurde

Liste am auf kbeautyworld.com eingesehen.

Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.

Zu beachtende Punkte

Keiner der 31 erkannten Namen ist in allen Fällen verboten in Kosmetika in der Europäischen Union; 1 nicht erkannter Name konnte nicht geprüft werden.

1 Inhaltsstoff ist verboten nur in bestimmten Fällen (Produkttyp, Form, Verwendung): gold (0.0001%). Die dafür geltende Vorschrift in der Tabelle zeigt, welche.

Wen es betrifft

Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit, babys und Kinder, umwelt, auf dem Etikett lesen.

Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.

Erfasste Zusammensetzung

Zusammensetzung bei kbeautyworld.com am 26. Oktober 2026 erfasst. Wir haben keine offizielle Markenwebsite gefunden, die diese Zusammensetzung veröffentlicht.

31 erkannte Inhaltsstoffe von 32.

Verboten 0Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009: Ein kosmetisches Mittel darf diesen Stoff nicht enthalten. Dicke Unterstreichung.Mit Einschränkungen zulässig 2Anhang III: bis zu einer Höchstkonzentration und in bestimmten Produktarten zulässig, teilweise mit aufzudruckendem Warnhinweis. Eine Einschränkung bedeutet keinen Rechtsverstoß des Produkts: Der tatsächliche Gehalt steht nicht auf dem Etikett. Doppelte Unterstreichung.Auf einer Liste unter Bedingungen zugelassen 3Anhänge IV, V und VI: Nur die dort aufgeführten Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter sind unter den jeweiligen Bedingungen zugelassen. Gestrichelte Unterstreichung.Keine spezielle Vorschrift 26In keinem Anhang: Der Inhaltsstoff unterliegt weiterhin der allgemeinen Pflicht zur Produktsicherheit. Dies ist keine Bewertung seiner Sicherheit.Nicht erkannt 1Name nicht im EU-Glossar (Tippfehler, Handelsname, andere Sprache): Er wird nicht analysiert. Gepunktete Unterstreichung.

Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.

Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.

Zusammensetzung von Petitfee Gold & Snail Eye Patch
RangAuf dem EtikettGlossarnameZuordnungVorschrift in der Europäischen UnionEingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung)
1WaterWATERCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
2glycerinGLYCERINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
3calcium chlorideCALCIUM CHLORIDECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
4butylene glycolBUTYLENE GLYCOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
5ceratonia siliqua gumCERATONIA SILIQUA GUMCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
6xanthan gumXANTHAN GUMCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
7chondrus crispus (carrageenan)CHONDRUS CRISPUSÉlevée
nom reconnu, la parenthèse est une précision
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
8snail secretion filtrate (1%)SNAIL SECRETION FILTRATEÉlevée
nom reconnu, la parenthèse est une précision
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
9hydroxyethylcelluloseHYDROXYETHYLCELLULOSECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
10peg-60 hydrogenated castor oilPEG-60 HYDROGENATED CASTOR OILCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
11alcoholALCOHOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
12synthetic fluorphlogopiteSYNTHETIC FLUORPHLOGOPITECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
13tin oxideTIN OXIDECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
14iron oxidenicht erkanntNon reconnu
aucun nom du glossaire ne correspond
Name im europäischen Glossar nicht erkanntkeine
15titanium dioxideTITANIUM DIOXIDECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI)
Anhang III, Nr. 321 : Produkte : (a) Gesichtsmittel in loser Puderform; (b) Haarmittel in Form von Aerosolsprays (c) sonstige Mittel. ; Höchstkonzentration : (a) 25 %; (b) 1,4 % für allgemeine Verbraucher und 1,1 % für gewerbliche Verwendung.
Anhang VI, Nr. 27 : Höchstkonzentration : 25 % Bei einer kombinierten Verwendung von Titandioxid und Titandioxid (Nano) darf die Summe die in Spalte g angegebene Obergrenze nicht überschreiten.
keine
16gold (0.0001%)GOLDÉlevée
nom reconnu, la parenthèse est une précision
In Nanoform verboten (Anhang II)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
keine
17disodium edtaDISODIUM EDTACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
18scutellaria baicalensis root extractSCUTELLARIA BAICALENSIS ROOT EXTRACTCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
19camellia sinensis leaf extractCAMELLIA SINENSIS LEAF EXTRACTCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
20houttuynia cordata extractHOUTTUYNIA CORDATA EXTRACTCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
21artemisia vulgaris extractARTEMISIA VULGARIS EXTRACTCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
22citrus junos fruit extractCITRUS JUNOS FRUIT EXTRACTCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
231,2-hexanediol1,2-HEXANEDIOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
24caprylyl glycolCAPRYLYL GLYCOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
25ethyl hexanediolETHYL HEXANEDIOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
26citrus grandis (grapefruit) seed extractCITRUS GRANDIS SEED EXTRACTÉlevée
nom reconnu, la parenthèse est une précision
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
27bambusa textilis stem extractBAMBUSA TEXTILIS STEM EXTRACTCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
28pinus palustris leaf extractPINUS PALUSTRIS LEAF EXTRACTCertain
nom identique à celui du glossaire européen
In einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift (Anhang III)keine
29chlorphenesinCHLORPHENESINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Nr. 50 : Höchstkonzentration : 0,3 %
keine
30phenoxyethanolPHENOXYETHANOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Nr. 29 : Höchstkonzentration : 1,0 %
keine
31methylparabenMETHYLPARABENCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Nr. 12 : Höchstkonzentration : 0,4 % (als Säure) bei einem Ester 0,8 % (als Säure) bei Estergemischen
keine
32fragrancePARFUMCertain
synonyme vérifié
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine

Beobachtungen bei Händlern

Diese Liste wurde auf der Produktseite erfasst zu einem bestimmten Datum. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung Ihres Produkts: Marken ändern ihre Rezepturen, ohne immer den Strichcode zu ändern.

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