Degree
US-Etikett eines rezeptfreien Produkts (OTC)
In den Vereinigten Staaten werden diese Produkte als rezeptfreie Arzneimittel (OTC) verkauft: Sonnenschutzmittel, Antitranspirantien, Antischuppenprodukte, Antikarieszahnpasten, Akneprodukte oder Hautschutzmittel. Das Etikett unterscheidet aktive und inaktive Inhaltsstoffe. In der Europäischen Union muss ein Produkt mit kosmetischer Zweckbestimmung die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 einhalten. Ein in den USA zugelassener Filter oder Wirkstoff kann in der Union für diese Verwendung nicht zugelassen sein. Die Einordnung hängt vom Zweck ab: Handdesinfektionsmittel können unter das Biozidrecht und Aknebehandlungen unter das Arzneimittelrecht fallen. Diese Analyse wendet kosmetische Vorschriften auf Inhaltsstoffe an, ohne die Rechtskonformität des Fertigprodukts festzustellen. Die in Europa unter demselben Namen verkaufte Rezeptur kann abweichen.
openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert, abgerufen am 28. Oktober 2026.
- Marke oder Handelsname
- Degree
- Hersteller
- Conopco Inc. d/b/a/ Unilever
- Etikettdatum
- 6. November 2024
Angegebene Verwendung in den Vereinigten Staaten
Zweck Schweißhemmend
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Purpose antiperspirantopenFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·
Veröffentlichte aktive Inhaltsstoffe
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
Drug Facts Active ingredient Aluminum Sesquichlorohydrate (16%)openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·
Veröffentlichte inaktive Inhaltsstoffe
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
Cyclopentasiloxane, Stearyl Alcohol, PPG-14 Butyl Ether, C12-15 Alkyl Benzoate, Mineral Oil, Glycine, Hydrogenated Castor Oil, Fragrance (Parfum), Calcium Chloride, Talc, Polyethylene, PEG-8 Distearate, Sodium Starch Octenylsuccinate, Maltodextrin, Hydrolyzed Corn Starch Octenylsuccinate, BHT, Silica, Alpha-Isomethyl Ionone, Benzyl Alcohol, Citronellol, Coumarin, Eugenol, Geraniol, Hexyl Cinnamal, Isoeugenol, Limonene. LinaloolopenFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·
openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert, abgerufen am 28. Oktober 2026.
Etikett in der amtlichen openFDA-API. Das Datum betrifft das Etikett; die Rezeptur kann sich geändert haben. Vergleichen Sie mit der Verpackung.
Kosmetische Analyse in der Europäischen Union
10 Inhaltsstoffe zulässig unter Bedingungen (Höchstkonzentration, Produktarten): Manche Wirkstoffkonzentrationen sind angegeben; die weiteren Bedingungen und die Einstufung des Produkts in der Europäischen Union sind noch zu prüfen. 26 Namen erkannt von 27.
Achtung: 1 von 27 Namen wird nicht erkannt (Limonene. Linalool): Die folgenden Angaben erfassen ihn nicht.
- Babys und Kinder : Zu beachten TALC
Aluminum Sesquichlorohydrate 16%, Cyclopentasiloxane, Stearyl Alcohol, PPG-14 Butyl Ether, C12-15 Alkyl Benzoate, Mineral Oil, Glycine, Hydrogenated Castor Oil, Fragrance (Parfum), Calcium Chloride, Talc, Polyethylene, PEG-8 Distearate, Sodium Starch Octenylsuccinate, Maltodextrin, Hydrolyzed Corn Starch Octenylsuccinate, BHT, Silica, Alpha-Isomethyl Ionone, Benzyl Alcohol, Citronellol, Coumarin, Eugenol, Geraniol, Hexyl Cinnamal, Isoeugenol, Limonene. Linalool
Wen es betrifft
Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Babys und Kinder
- Zu beachten TALCAnhang III, Eintrag 59, legt nur für diese Produkte eine Bedingung für Kinder fest: (a) Powdery products intended to be used for children under 3 years of age. „(a) Powdery products intended to be used for children under 3 years of age“
Haut, Augen und Allergien
- Zu beachten PARFUM„Parfum“ bezeichnet ein Gemisch, dessen genaue Zusammensetzung nicht angegeben werden muss. Manche allergenen Stoffe müssen dennoch oberhalb von 0,001 % (auf der Haut verbleibendes Produkt) oder 0,01 % (auszuspülendes Produkt) gesondert in der Liste der Inhaltsstoffe genannt werden. Die Verordnung nennt sie in 63 Einträgen von Anhang III, etwa Linalool, Limonene, Citronellol, Geraniol, Coumarin, Citral, Eugenol oder Hexyl Cinnamal: Wenn Sie gegen einen davon allergisch sind, suchen Sie seinen Namen in der Liste.
- Zu beachten ALPHA-ISOMETHYL IONONEZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 90, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten BENZYL ALCOHOLNach der CLP-Verordnung eingestuft: augenreizung, Kategorie 2 (Eye Irrit. 2); sensibilisierung der Haut, Kategorie 1B (Skin Sens. 1B). Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 45, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten CITRONELLOLZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 86, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten COUMARINZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 77, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten EUGENOLZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 71, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten GERANIOLNach der CLP-Verordnung eingestuft: sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 (Skin Sens. 1). Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 78, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten HEXYL CINNAMALZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 87, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten ISOEUGENOLZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 73, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zur Information CALCIUM CHLORIDENach der CLP-Verordnung eingestuft: augenreizung, Kategorie 2 (Eye Irrit. 2). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
Umwelt
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung CYCLOPENTASILOXANEDie ECHA hat ihn in die Kandidatenliste (besonders besorgniserregende Stoffe, REACH-Verordnung) aufgenommen, weil er persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) und sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) ist.
Auf dem Etikett lesen
- Zur Information TALCAnhang III, Eintrag 59, schreibt je nach Produktart einen Warnhinweis vor (amtlicher deutscher Text): Pulverförmige Erzeugnisse für Kinder unter 3 Jahren: „Von Nase und Mund des Kindes fernhalten“. Keiner für: Sonstige Produkte.
Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit.
Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.
Verkauf in anderen Ländern
Inhaltsstoffe dieser Liste, die in den anderen erfassten Ländern verboten, in bestimmten Fällen verboten oder an Bedingungen gebunden sind (für den Verkauf in Frankreich ändert sich nichts). Ein fehlender Eintrag ist keine Zulassung: Mehrere Länder lassen nur Konservierungsstoffe, UV-Filter und Farbstoffe ihrer Listen zu; die Funktion des Inhaltsstoffs im Produkt ist nicht bekannt. Abdeckung nach Land.
| Land | Verboten | In bestimmten Fällen verboten | An Bedingungen gebunden |
|---|---|---|---|
| Royaume-Uni | - | - | Talc, BHT, Alpha-Isomethyl Ionone, Benzyl Alcohol, Citronellol, Coumarin, Eugenol, Geraniol, Hexyl Cinnamal, Isoeugenol |
| Canada | - | - | Talc |
| Corée du Sud | - | Talc | Cyclopentasiloxane, Benzyl Alcohol |
| Australie | - | - | Isoeugenol |
| ASEAN | - | - | Talc, BHT, Benzyl Alcohol |
| Taïwan | - | - | Aluminum Sesquichlorohydrate 16%, Benzyl Alcohol |
| Brésil | - | - | Benzyl Alcohol |
In den erfassten Listen kein Verbot und keine Bedingung gefunden für: États-Unis (fédéral), État de Washington, Californie, Japon, Chine.
Inhaltsstoff für Inhaltsstoff
Die Linie unter jedem Namen zeigt die EU-Vorschrift an (Legende unten). Ein Klick auf den Namen öffnet seine Seite.
Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.
Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.
| Auf dem Etikett | Name im Glossar | Vorschrift in der Europäischen Union | Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung) |
|---|---|---|---|
| Aluminum Sesquichlorohydrate 16% | ALUMINUM SESQUICHLOROHYDRATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Cyclopentasiloxane | CYCLOPENTASILOXANE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Stearyl Alcohol | STEARYL ALCOHOL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| PPG-14 Butyl Ether | PPG-14 BUTYL ETHER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| C12-15 Alkyl Benzoate | C12-15 ALKYL BENZOATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Mineral Oil | MINERAL OIL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Glycine | GLYCINE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Hydrogenated Castor Oil | HYDROGENATED CASTOR OIL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Fragrance (Parfum) | PARFUM Zuordnungssicherheit hoch: exakter Glossarname steht in Klammern | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Calcium Chloride | CALCIUM CHLORIDE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Talc | TALC | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Anhang III, Nr. 59 : Produkte : (a) Pulverförmige Erzeugnisse für Kinder unter 3 Jahren (b) Sonstige Produkte | keine |
| Polyethylene | POLYETHYLENE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| PEG-8 Distearate | PEG-8 DISTEARATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Sodium Starch Octenylsuccinate | SODIUM STARCH OCTENYLSUCCINATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Maltodextrin | MALTODEXTRIN | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Hydrolyzed Corn Starch Octenylsuccinate | HYDROLYZED CORN STARCH OCTENYLSUCCINATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| BHT | BHT | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Anhang III, Nr. 325 : Produkte : (a) Mundspülungen (b) Zahnpasta (c) andere auf der Haut/im Haar verbleibende oder auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : (a) 0,001 % (b) 0,1 % (c) 0,8 % | keine |
| Silica | SILICA | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Alpha-Isomethyl Ionone | ALPHA-ISOMETHYL IONONE | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| Benzyl Alcohol | BENZYL ALCOHOL | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang III, Nr. 45 : Produkte : Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch. (a) Solvent
(b) Fragrance/ aromatic compositions/ their raw materialsAnhang V, Nr. 34 : Höchstkonzentration : 1,0 % | keine |
| Citronellol | CITRONELLOL | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| Coumarin | COUMARIN | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| Eugenol | EUGENOL | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| Geraniol | GERANIOL | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| Hexyl Cinnamal | HEXYL CINNAMAL | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| Isoeugenol | ISOEUGENOL | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Anhang III, Nr. 73 : Produkte : (a) Mundmittel (b) sonstige Mittel ; Höchstkonzentration : (b) 0,02 % | keine |
| Limonene. Linalool | nicht erkannt | Name im europäischen Glossar nicht erkannt | unbekannt |
Alle US-Etiketten rezeptfreier Produkte
Liste in der amtlichen Überarbeitung vom (Register: openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert).
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