BONDI SANDS SPORT SPF 30 SUNSCREEN
US-Etikett eines rezeptfreien Produkts (OTC)
In den Vereinigten Staaten werden diese Produkte als rezeptfreie Arzneimittel (OTC) verkauft: Sonnenschutzmittel, Antitranspirantien, Antischuppenprodukte, Antikarieszahnpasten, Akneprodukte oder Hautschutzmittel. Das Etikett unterscheidet aktive und inaktive Inhaltsstoffe. In der Europäischen Union muss ein Produkt mit kosmetischer Zweckbestimmung die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 einhalten. Ein in den USA zugelassener Filter oder Wirkstoff kann in der Union für diese Verwendung nicht zugelassen sein. Die Einordnung hängt vom Zweck ab: Handdesinfektionsmittel können unter das Biozidrecht und Aknebehandlungen unter das Arzneimittelrecht fallen. Diese Analyse wendet kosmetische Vorschriften auf Inhaltsstoffe an, ohne die Rechtskonformität des Fertigprodukts festzustellen. Die in Europa unter demselben Namen verkaufte Rezeptur kann abweichen.
openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert, abgerufen am 28. Oktober 2026.
- Marke oder Handelsname
- BONDI SANDS SPORT SPF 30 SUNSCREEN
- Hersteller
- BONDI SANDS (USA) INC.
- Etikettdatum
- 6. November 2024
Angegebene Verwendung in den Vereinigten Staaten
Zweck Sonnenschutz
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Purpose SunscreenVeröffentlichte aktive Inhaltsstoffe
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
Avobenzone 3%, Homosalate 10%, Octisalate 5%, Octocrylene 8%Veröffentlichte inaktive Inhaltsstoffe
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
Water/Aqua/Eau, Beeswax/Cera Alba/Cire d'abeille, Aloe Barbadensis Leaf Juice, Isopropyl Palmitate, Cetearyl Alcohol, Cyclopentasiloxane, Cyclohexasiloxane, Ceteareth-20, Hydroxyacetophenone, Carbomer, Benzyl Alcohol, Saccharide Isomerate, Phenoxyethanol, Sodium Stearoyl Glutamate, Triethanolamine, Tocopheryl Acetate, Sodium Chloride, Citric Acid.openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert, abgerufen am 28. Oktober 2026.
Etikett in der amtlichen openFDA-API. Das Datum betrifft das Etikett; die Rezeptur kann sich geändert haben. Vergleichen Sie mit der Verpackung.
Sonnenschutzfilter und Europäische Union
- Avobenzone 3% : UV-Filter unter den Bedingungen von Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zugelassen.
- Homosalate 10% : UV-Filter unter den Bedingungen von Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zugelassen.
- Octisalate 5% : UV-Filter unter den Bedingungen von Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zugelassen.
- Octocrylene 8% : UV-Filter unter den Bedingungen von Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zugelassen.
Kosmetische Analyse in der Europäischen Union
6 Inhaltsstoffe zulässig unter Bedingungen (Höchstkonzentration, Produktarten): Manche Wirkstoffkonzentrationen sind angegeben; die weiteren Bedingungen und die Einstufung des Produkts in der Europäischen Union sind noch zu prüfen. 22 Namen erkannt von 22.
Avobenzone 3%, Homosalate 10%, Octisalate 5%, Octocrylene 8%, Water/Aqua/Eau, Beeswax/Cera Alba/Cire d'abeille, Aloe Barbadensis Leaf Juice, Isopropyl Palmitate, Cetearyl Alcohol, Cyclopentasiloxane, Cyclohexasiloxane, Ceteareth-20, Hydroxyacetophenone, Carbomer, Benzyl Alcohol, Saccharide Isomerate, Phenoxyethanol, Sodium Stearoyl Glutamate, Triethanolamine, Tocopheryl Acetate, Sodium Chloride, Citric Acid
Wen es betrifft
Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Haut, Augen und Allergien
- Zu beachten BENZYL ALCOHOLNach der CLP-Verordnung eingestuft: augenreizung, Kategorie 2 (Eye Irrit. 2); sensibilisierung der Haut, Kategorie 1B (Skin Sens. 1B). Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 45, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zur Information PHENOXYETHANOLNach der CLP-Verordnung eingestuft: schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
- Zur Information CITRIC ACIDNach der CLP-Verordnung eingestuft: augenreizung, Kategorie 2 (Eye Irrit. 2). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
Umwelt
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung CYCLOPENTASILOXANEDie ECHA hat ihn in die Kandidatenliste (besonders besorgniserregende Stoffe, REACH-Verordnung) aufgenommen, weil er persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) und sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) ist.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung CYCLOHEXASILOXANEDie ECHA hat ihn in die Kandidatenliste (besonders besorgniserregende Stoffe, REACH-Verordnung) aufgenommen, weil er persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) und sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) ist.
Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit, babys und Kinder, auf dem Etikett lesen.
Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.
Verkauf in anderen Ländern
Inhaltsstoffe dieser Liste, die in den anderen erfassten Ländern verboten, in bestimmten Fällen verboten oder an Bedingungen gebunden sind (für den Verkauf in Frankreich ändert sich nichts). Ein fehlender Eintrag ist keine Zulassung: Mehrere Länder lassen nur Konservierungsstoffe, UV-Filter und Farbstoffe ihrer Listen zu; die Funktion des Inhaltsstoffs im Produkt ist nicht bekannt. Abdeckung nach Land.
| Land | Verboten | In bestimmten Fällen verboten | An Bedingungen gebunden |
|---|---|---|---|
| Royaume-Uni | - | - | Avobenzone 3%, Homosalate 10%, Octisalate 5%, Octocrylene 8%, Benzyl Alcohol, Phenoxyethanol |
| Canada | - | - | Citric Acid |
| Japon | - | - | Phenoxyethanol |
| Corée du Sud | - | - | Avobenzone 3%, Homosalate 10%, Octisalate 5%, Octocrylene 8%, Cyclopentasiloxane, Benzyl Alcohol, Phenoxyethanol |
| Australie | - | - | Avobenzone 3%, Homosalate 10%, Octocrylene 8% |
| ASEAN | - | - | Avobenzone 3%, Homosalate 10%, Octisalate 5%, Octocrylene 8%, Benzyl Alcohol, Phenoxyethanol |
| Taïwan | - | - | Avobenzone 3%, Homosalate 10%, Octisalate 5%, Octocrylene 8%, Benzyl Alcohol, Phenoxyethanol |
| Brésil | - | - | Homosalate 10%, Octisalate 5%, Octocrylene 8%, Benzyl Alcohol, Phenoxyethanol |
In den erfassten Listen kein Verbot und keine Bedingung gefunden für: États-Unis (fédéral), État de Washington, Californie, Chine.
Inhaltsstoff für Inhaltsstoff
Die Linie unter jedem Namen zeigt die EU-Vorschrift an (Legende unten). Ein Klick auf den Namen öffnet seine Seite.
Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.
Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.
| Auf dem Etikett | Name im Glossar | Vorschrift in der Europäischen Union | Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung) |
|---|---|---|---|
| Avobenzone 3% | BUTYL METHOXYDIBENZOYLMETHANE Zuordnungssicherheit sicher: geprüftes Synonym | UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Anhang VI, Eintrag 8 : Höchstkonzentration : 5 % | keine |
| Homosalate 10% | HOMOSALATE | UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Anhang VI, Eintrag 3 : Produkte : Face products with the exception of propellent spray products ; Höchstkonzentration : 7,34 % | keine |
| Octisalate 5% | ETHYLHEXYL SALICYLATE Zuordnungssicherheit sicher: geprüftes Synonym | UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Anhang VI, Eintrag 20 : Höchstkonzentration : 5 % | keine |
| Octocrylene 8% | OCTOCRYLENE | UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Anhang VI, Eintrag 10 : Produkte : a) Propellant spray products b) Other products ; Höchstkonzentration : a) 9 % b) 10 % Footnote (*3): Benzophenone as an impurity and/or degradation product of Octocrylene shall be kept at trace level. | keine |
| Water/Aqua/Eau | WATER Zuordnungssicherheit mittel: nur der erste der durch „/“ getrennten Namen erkannt | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Beeswax/Cera Alba/Cire d'abeille | BEESWAX Zuordnungssicherheit mittel: nur der erste der durch „/“ getrennten Namen erkannt | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Aloe Barbadensis Leaf Juice | ALOE BARBADENSIS LEAF JUICE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Isopropyl Palmitate | ISOPROPYL PALMITATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Cetearyl Alcohol | CETEARYL ALCOHOL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Cyclopentasiloxane | CYCLOPENTASILOXANE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Cyclohexasiloxane | CYCLOHEXASILOXANE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Ceteareth-20 | CETEARETH-20 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Hydroxyacetophenone | HYDROXYACETOPHENONE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Carbomer | CARBOMER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Benzyl Alcohol | BENZYL ALCOHOL | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang III, Eintrag 45 : Produkte : (a) Solvent (b) Fragrance/ aromatic compositions/ their raw materials Anhang V, Eintrag 34 : Höchstkonzentration : 1,0 % | keine |
| Saccharide Isomerate | SACCHARIDE ISOMERATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Phenoxyethanol | PHENOXYETHANOL | Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang V, Eintrag 29 : Höchstkonzentration : 1,0 % | keine |
| Sodium Stearoyl Glutamate | SODIUM STEAROYL GLUTAMATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Triethanolamine | TRIETHANOLAMINE | In einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift (Anhang III) | keine |
| Tocopheryl Acetate | TOCOPHERYL ACETATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Sodium Chloride | SODIUM CHLORIDE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Citric Acid | CITRIC ACID | Eintrag für ein Gemisch mit derselben CAS-Nummer (Anhang V) | keine |
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