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Tea Tree Shampoo

Kosmetikum dessen Zusammensetzung bei einem Händler erfasst wurde

Foto der Verpackung: Tea Tree Shampoo
Foto: Mitwirkende von Open Beauty Facts, Lizenz CC BY-SA, ursprünglicher Eintrag.

Liste am auf gabbysbeautysupplies.ca eingesehen.

Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.

Zu beachtende Punkte

Kein Inhaltsstoff der erfassten Liste ist in Kosmetika in der Europäischen Union in allen Fällen verboten.

Wen es betrifft

Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit, babys und Kinder.

Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.

Anstehende Entscheidungen und Unterschiede in anderen Ländern

Erfasste Zusammensetzung

Zusammensetzung bei gabbysbeautysupplies.ca am 26. Oktober 2026 erfasst. Die Marke veröffentlicht diese Zusammensetzung nicht auf ihrer Website (offizieller Katalog vollständig gelesen).

Liste erfasst am 26. Oktober 2026, vor neuen Fristen der Kosmetikverordnung: MENTHOL (Anhang III, Eintrag 338): Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; LIMONENE (Anhang III, Eintrag 88): Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028. Die Rezeptur kann sich geändert haben: Prüfen Sie das Etikett des verkauften Produkts.

28 erkannte Inhaltsstoffe von 28.

Verboten 0Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009: Ein kosmetisches Mittel darf diesen Stoff nicht enthalten. Dicke Unterstreichung.Mit Einschränkungen zulässig 4Anhang III: bis zu einer Höchstkonzentration und in bestimmten Produktarten zulässig, teilweise mit aufzudruckendem Warnhinweis. Eine Einschränkung bedeutet keinen Rechtsverstoß des Produkts: Der tatsächliche Gehalt steht nicht auf dem Etikett. Doppelte Unterstreichung.Auf einer Liste unter Bedingungen zugelassen 4Anhänge IV, V und VI: Nur die dort aufgeführten Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter sind unter den jeweiligen Bedingungen zugelassen. Gestrichelte Unterstreichung.Keine spezielle Vorschrift 20In keinem Anhang: Der Inhaltsstoff unterliegt weiterhin der allgemeinen Pflicht zur Produktsicherheit. Dies ist keine Bewertung seiner Sicherheit.Nicht erkannt 0Name nicht im EU-Glossar (Tippfehler, Handelsname, andere Sprache): Er wird nicht analysiert. Gepunktete Unterstreichung.

Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.

Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.

Zusammensetzung von Tea Tree Shampoo
RangAuf dem EtikettGlossarnameZuordnungVorschrift in der Europäischen UnionEingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung)
1Aqua/Water/EauAQUAMoyenne
seul le premier des noms séparés par « / » est reconnu
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
2Sodium C14-16 olefin sulfonateSODIUM C14-16 OLEFIN SULFONATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
3Cocamide MEACOCAMIDE MEACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
4Cocamidopropyl betaineCOCAMIDOPROPYL BETAINECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
5GlycerinGLYCERINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
6Glycol distearateGLYCOL DISTEARATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
7Melaleuca alternifolia (tea tree) leaf oilMELALEUCA ALTERNIFOLIA LEAF OILÉlevée
nom reconnu, la parenthèse est une précision
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
8Rosmarinus officinalis (rosemary) leaf oilROSMARINUS OFFICINALIS LEAF OILÉlevée
nom reconnu, la parenthèse est une précision
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
9MentholMENTHOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
10PanthenolPANTHENOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
11Polyquaternium-68POLYQUATERNIUM-68Certain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
12Polyquaternium-7POLYQUATERNIUM-7Certain
nom identique à celui du glossaire européen
In einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift (Anhang III)keine
13EthylhexylglycerinETHYLHEXYLGLYCERINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
14PEG-150 distearatePEG-150 DISTEARATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
15Guar hydroxypropyltrimonium chlorideGUAR HYDROXYPROPYLTRIMONIUM CHLORIDECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
16Sodium hydroxideSODIUM HYDROXIDECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 15a : Produkte :

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

(a) Nail cuticle solvent (b) Hair straightener (c) pH adjuster for depilatories (d) Other uses as pH adjuster
; Höchstkonzentration :

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

(a) 5% (b) 2% (General use) and 4.5% (Professional use)
keine
17PhenoxyethanolPHENOXYETHANOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Nr. 29 : Höchstkonzentration : 1,0 %
keine
18Caesalpinia spinosa gumCAESALPINIA SPINOSA GUMCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
19Sodium benzoateSODIUM BENZOATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Nr. 1 : Produkte :

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

a) Rinse-off products, except oral care products b) Oral care products c) Leave-on products
; Höchstkonzentration :

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

a) 2.5% (acid) b) 1.7% (acid) c) 0.5% (acid)
keine
20Magnesium nitrateMAGNESIUM NITRATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
21Sodium chlorideSODIUM CHLORIDECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
22MethylisothiazolinoneMETHYLISOTHIAZOLINONECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Nr. 39 : Produkte : Auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : 0,0015 % (eines Gemisches von 5-Chlor-2-methyl-3(2Η)-isothiazolon und 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon im Verhältnis 3:1)
Anhang V, Nr. 57 : Produkte : Auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : 0,0015 %
keine
23MethylchloroisothiazolinoneMETHYLCHLOROISOTHIAZOLINONECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Nr. 39 : Produkte : Auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : 0,0015 % (eines Gemisches von 5-Chlor-2-methyl-3(2Η)-isothiazolon und 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon im Verhältnis 3:1)
keine
24Citric acidCITRIC ACIDCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Eintrag für ein Gemisch mit derselben CAS-Nummer (Anhang V)keine
25Magnesium chlorideMAGNESIUM CHLORIDECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
26Parfum/FragrancePARFUMMoyenne
seul le premier des noms séparés par « / » est reconnu
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
27LimoneneLIMONENECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
28LinaloolLINALOOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine

Diese Liste wurde auf der Produktseite erfasst zu einem bestimmten Datum. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung Ihres Produkts: Marken ändern ihre Rezepturen, ohne immer den Strichcode zu ändern.

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