Ysatis
Kosmetikum von Mitwirkenden von Open Beauty Facts erfasst

- Marke
- Givenchy
- EAN-13
- 3274872432918
- Verkaufsländer
- France
- Eintrag erstellt am
- 10. Mai 2025
- Eintrag auf Open Beauty Facts: Fotos, Änderungsverlauf
- Eintrag auf Open Beauty Facts korrigieren
- Alle Produkte der Marke: Givenchy
Fiche 3274872432918. Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Verpackungsfoto vom (Automatische Transkriptionen von Fotos der Inhaltsstofflisten aus Open Beauty Facts (zwei Lesungen durch ein KI-Modell, mittels Texterkennung geprüft)).
Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.
Zu beachtende Punkte
Keiner der gelesenen Namen ist in Kosmetika der Europäischen Union ausnahmslos verboten. Die übertragene Liste kann unvollständig sein.
1 Inhaltsstoff ist verboten nur in bestimmten Fällen (Produkttyp, Form, Verwendung): CI 14700 (RED 4). Die dafür geltende Vorschrift in der Tabelle zeigt, welche.
Wen es betrifft
Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Haut, Augen und Allergien
- Zu beachten PARFUM (FRAGRANCE)„Parfum“ bezeichnet ein Gemisch, dessen genaue Zusammensetzung nicht angegeben werden muss. Manche allergenen Stoffe müssen dennoch oberhalb von 0,001 % (auf der Haut verbleibendes Produkt) oder 0,01 % (auszuspülendes Produkt) gesondert in der Liste der Inhaltsstoffe genannt werden. Die Verordnung nennt sie in 63 Einträgen von Anhang III, etwa Linalool, Limonene, Citronellol, Geraniol, Coumarin, Citral, Eugenol oder Hexyl Cinnamal: Wenn Sie gegen einen davon allergisch sind, suchen Sie seinen Namen in der Liste.
- Zu beachten HYDROXYCITRONELLALZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 72, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten BENZYL BENZOATEZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 85, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten BENZYL SALICYLATENach der CLP-Verordnung eingestuft: sensibilisierung der Haut, Kategorie 1B (Skin Sens. 1B). Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 75, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten LINALOOLNach der CLP-Verordnung eingestuft: sensibilisierung der Haut, Kategorie 1B (Skin Sens. 1B). Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 84, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten CITRONELLOLZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 86, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten EUGENOLZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 71, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten ALPHA-ISO- METHYL IONONEZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 90, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten LIMONENENach der CLP-Verordnung eingestuft: reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 (Skin Irrit. 2); sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 (Skin Sens. 1). Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 88, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten GERANIOLNach der CLP-Verordnung eingestuft: sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 (Skin Sens. 1). Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 78, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten HEXYL CINNAMALZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 87, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten FARNESOLZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 82, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten BENZYL ALCOHOLNach der CLP-Verordnung eingestuft: augenreizung, Kategorie 2 (Eye Irrit. 2); sensibilisierung der Haut, Kategorie 1B (Skin Sens. 1B). Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 45, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten ISOEUGENOLZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 73, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
Umwelt
- Zu beachten LIMONENENach der CLP-Verordnung eingestuft: kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1); langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1).
- Zur Information BENZYL BENZOATENach der CLP-Verordnung eingestuft: langfristig gewässergefährdend, Kategorie 2 (Aquatic Chronic 2).
Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit, babys und Kinder, auf dem Etikett lesen.
Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.
Anstehende Entscheidungen und Unterschiede in anderen Ländern
- LIMONENE : andere Regel in einem anderen Land (Südkorea).
Erfasste Zusammensetzung
Von CompoAtlas automatisch aus einem Foto von Open-Beauty-Facts-Mitwirkenden transkribierte Inhaltsstoffliste (zwei automatische Lesungen; nur beiderseits genannte Namen werden behalten, die Liste kann deshalb unvollständig sein): Vergleichen Sie mit der Verpackung. Am 23. Oktober 2026 in CompoAtlas aufgenommen.
Verpackungsfoto vom (Automatische Transkriptionen von Fotos der Inhaltsstofflisten aus Open Beauty Facts (zwei Lesungen durch ein KI-Modell, mittels Texterkennung geprüft)).
Listenfoto am 10. Mai 2025 auf Open Beauty Facts hinzugefügt.
Ändert sich die Liste, bleibt die alte Version mit Datum unten verfügbar. Derselbe Strichcode kann mehrere aufeinanderfolgende Rezepturen bezeichnen.
Liste erfasst am 10. Mai 2025, vor neuen Fristen der Kosmetikverordnung: BENZYL SALICYLATE (Anhang III, Eintrag 75): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Januar 2027, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Juli 2028, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; CITRONELLOL (Anhang III, Eintrag 86): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten seit dem 1. August 2026, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; DIETHYLAMINO HYDROXYBENZOYL HEXYL BENZOATE (Anhang VI, Eintrag 28): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Januar 2027, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Juli 2028, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; LIMONENE (Anhang III, Eintrag 88): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten seit dem 1. August 2026, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; BENZYL ALCOHOL (Anhang III, Eintrag 45): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten seit dem 1. August 2026, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; ISOEUGENOL (Anhang III, Eintrag 73): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten seit dem 1. August 2026, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028. Die Rezeptur kann sich geändert haben: Prüfen Sie das Etikett des verkauften Produkts.

20 erkannte Inhaltsstoffe von 20.
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Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.
| Rang | Auf dem Etikett | Glossarname | Zuordnung | Vorschrift in der Europäischen Union | Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung) |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | AQUA (WATER) | AQUA | Élevée nom reconnu, la parenthèse est une précision | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 2 | PARFUM (FRAGRANCE) | PARFUM | Élevée nom reconnu, la parenthèse est une précision | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 3 | HYDROXYCITRONELLAL | HYDROXYCITRONELLAL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Anhang III, Nr. 72 : Produkte : (a) Mundmittel (b) Andere Mittel ; Höchstkonzentration : (b) 1,0 % | keine |
| 4 | BENZYL BENZOATE | BENZYL BENZOATE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 5 | BENZYL SALICYLATE | BENZYL SALICYLATE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Anhang III, Nr. 75 : Produkte : (a) Parfümierende kosmetische Mittel (hydroalkoholische und nicht hydroalkoholische, sprühbare und nicht sprühbare) (b) Auszuspülende/abzuspülende Haut- und Haarmittel (ausgenommen Badezusätze/Duschgel) (c) Duschgel/Badezusätze (d) Haut- und Haarmittel, die auf der Haut oder in den Haaren verbleiben (nicht sprühbar/nicht aerosolhaltig) (ausgenommen Körperlotion) (e) Haarmittel, die in den Haaren verbleiben (Sprüh-/Aerosolprodukte) (f) Körperlotion (g) Gesichts-Make-up und Make-up-Entferner (h) Mundmittel (i) Desodorantien (Sprüh-/Aerosolprodukte) ; Höchstkonzentration : (a) 4 % (b) 0,5 % (c) 1,3 % (d) 0,5 % (e) 0,5 % (f) 0,7 % (g) 0,2 % (h) 0,004 % (i) 0,91 % | keine |
| 6 | LINALOOL | LINALOOL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 7 | CITRONELLOL | CITRONELLOL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 8 | BUTYL METHOXYDIBEN- ZOYLMETHANE | BUTYL METHOXYDIBENZOYLMETHANE | Élevée même nom, à l'orthographe près | UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Anhang VI, Nr. 8 : Höchstkonzentration : 5 % | keine |
| 9 | EUGENOL | EUGENOL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 10 | DIETHYLAMINO HYDROXYBENZOYL HEXYL BENZOATE | DIETHYLAMINO HYDROXYBENZOYL HEXYL BENZOATE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Anhang VI, Nr. 28 : Höchstkonzentration : 10 % | keine |
| 11 | ALPHA-ISO- METHYL IONONE | ALPHA-ISOMETHYL IONONE | Élevée même nom, à l'orthographe près | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 12 | LIMONENE | LIMONENE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 13 | GERANIOL | GERANIOL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 14 | HEXYL CINNAMAL | HEXYL CINNAMAL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 15 | FARNESOL | FARNESOL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 16 | BENZYL ALCOHOL | BENZYL ALCOHOL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang III, Nr. 45 : Produkte : Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch. (a) Solvent
(b) Fragrance/ aromatic compositions/ their raw materialsAnhang V, Nr. 34 : Höchstkonzentration : 1,0 % | keine |
| 17 | ISOEUGENOL | ISOEUGENOL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Anhang III, Nr. 73 : Produkte : (a) Mundmittel (b) sonstige Mittel ; Höchstkonzentration : (b) 0,02 % | keine |
| 18 | CI 19140 (YELLOW 5) | CI 19140 | Élevée numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Anhang III, Nr. 189 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,5 % | keine |
| 19 | CI 47005 (YELLOW 10) | CI 47005 | Élevée numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Anhang III, Nr. 326 : Produkte : Nicht oxidative Haarfärbemittel ; Höchstkonzentration : 0,5 % | keine |
| 20 | CI 14700 (RED 4) | CI 14700 | Élevée numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire | In Haarfärbemitteln verboten (Anhang II) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) | keine |
Diese Liste wurde von Mitwirkenden übertragen zu einem bestimmten Datum. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung Ihres Produkts: Marken ändern ihre Rezepturen, ohne immer den Strichcode zu ändern.