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Angel

Kosmetikum von Mitwirkenden von Open Beauty Facts erfasst

Foto der Verpackung: Angel
Foto: Mitwirkende von Open Beauty Facts, Lizenz CC BY-SA, ursprünglicher Eintrag.
Marke
Mugler
EAN-13
3439600200126
Menge
100ml
Kategorien
Perfumes, Women perfumes
Verpackung
Boite-carton, Flacon-verre
Herstellungsorte
France
Verkaufsländer
France
Eintrag erstellt am
26. Januar 2018

Fiche 3439600200126. Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Verpackungsfoto vom (Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte).

Liste aus dem Jahr 2018. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen. Verpackung fotografieren

Zu beachtende Punkte

Feststellungen anhand der Liste von 2018.

1 Inhaltsstoff ist verboten nur in bestimmten Fällen (Produkttyp, Form, Verwendung): VIOLET 2. Die dafür geltende Vorschrift in der Tabelle zeigt, welche.

Amtliche Warnungen und Rückrufe zu diesem Strichcode

Eine Warnung betrifft einen bestimmten Artikel, häufig einige Chargen: Vergleichen Sie Charge und Modell mit Ihrem Produkt. Die Felder werden im veröffentlichten Wortlaut zitiert (Safety Gate auf Englisch).

Angel

Produkt
Perfume
Marke
Mugler
Modell
20012
Charge
4017110
Strichcode
3439600200126
Risikostufe
Ernstes Risiko
Gefahr

Laut Inhaltsstoffliste enthält das Produkt 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (BMHCA), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes beeinträchtigen und eine Sensibilisierung der Haut verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über kosmetische Mittel.

Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

Original anzeigen
According to the list of ingredients, the product contains 2-(4-tert-butylbenzyl) propionaldehyde (BMHCA), which is prohibited in cosmetic products. BMHCA may harm the reproductive system, may harm the health of the unborn child and may cause skin sensitisation. The product does not comply with the Cosmetic Products Regulation.

Safety Gate, EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte: Kosmetikmeldungen (Wochenberichte) ·

Maßnahmen

Art des Wirtschaftsakteurs, an den die Maßnahme(n) gerichtet wurde(n): Händler Kategorie der Maßnahme(n): Verbot des Inverkehrbringens des Produkts und etwaige Begleitmaßnahmen Datum des Inkrafttretens: 05/03/2024

Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

Original anzeigen
Type of economic operator to whom the measure(s) were ordered: DistributorCategory of measure(s): Ban on the marketing of the product and any accompanying measuresDate of entry into force: 05/03/2024

Safety Gate, EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte: Kosmetikmeldungen (Wochenberichte) ·

Meldendes Land
Italien
Herkunftsland
Frankreich

Warnung auf Safety Gate

SR/01495/25. Safety Gate, EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte: Kosmetikmeldungen (Wochenberichte), abgerufen am 23. Oktober 2026.

Source : Commission européenne, Safety Gate, rapports hebdomadaires (CC0) ; texte des alertes en anglais.

Wen es betrifft

Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : babys und Kinder, auf dem Etikett lesen.

Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.

Anstehende Entscheidungen und Unterschiede in anderen Ländern

Erfasste Zusammensetzung

Liste anhand eines Fotos von 2018 erfasst: Die Rezeptur kann sich seitdem geändert haben. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung. Diese Liste wird nicht als aktuelle Zusammensetzung des Produkts dargestellt.

Von Open-Beauty-Facts-Mitwirkenden übertragene Inhaltsstoffliste. Am 22. Oktober 2026 in CompoAtlas aufgenommen.

Verpackungsfoto vom (Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte).

Ändert sich die Liste, bleibt die alte Version mit Datum unten verfügbar. Derselbe Strichcode kann mehrere aufeinanderfolgende Rezepturen bezeichnen.

Liste erfasst am 26. Januar 2018, vor neuen Fristen der Kosmetikverordnung: BHT (Anhang III, Eintrag 325): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten seit dem 1. Juli 2023, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten seit dem 1. Januar 2024 ; LIMONENE (Anhang III, Eintrag 88): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten seit dem 1. August 2026, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; CITRONELLOL (Anhang III, Eintrag 86): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten seit dem 1. August 2026, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; BENZYL SALICYLATE (Anhang III, Eintrag 75): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Januar 2027, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Juli 2028, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; CITRAL (Anhang III, Eintrag 70): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Januar 2027, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Juli 2028, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; ISOEUGENOL (Anhang III, Eintrag 73): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten seit dem 1. August 2026, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028. Die Rezeptur kann sich geändert haben: Prüfen Sie das Etikett des verkauften Produkts.

Foto der gedruckten Inhaltsstoffliste: Angel
Die gedruckte Liste, von einer mitwirkenden Person fotografiert: Vergleichen Sie sie mit der Tabelle. Foto: Mitwirkende von Open Beauty Facts, Lizenz CC BY-SA, ursprünglicher Eintrag.

26 erkannte Inhaltsstoffe von 26.

Verboten 1Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009: Ein kosmetisches Mittel darf diesen Stoff nicht enthalten. Dicke Unterstreichung.Mit Einschränkungen zulässig 19Anhang III: bis zu einer Höchstkonzentration und in bestimmten Produktarten zulässig, teilweise mit aufzudruckendem Warnhinweis. Eine Einschränkung bedeutet keinen Rechtsverstoß des Produkts: Der tatsächliche Gehalt steht nicht auf dem Etikett. Doppelte Unterstreichung.Auf einer Liste unter Bedingungen zugelassen 3Anhänge IV, V und VI: Nur die dort aufgeführten Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter sind unter den jeweiligen Bedingungen zugelassen. Gestrichelte Unterstreichung.Keine spezielle Vorschrift 3In keinem Anhang: Der Inhaltsstoff unterliegt weiterhin der allgemeinen Pflicht zur Produktsicherheit. Dies ist keine Bewertung seiner Sicherheit.Nicht erkannt 0Name nicht im EU-Glossar (Tippfehler, Handelsname, andere Sprache): Er wird nicht analysiert. Gepunktete Unterstreichung.

Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.

Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.

Zusammensetzung von Angel
RangAuf dem EtikettGlossarnameZuordnungVorschrift in der Europäischen UnionEingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung)
1ALCOHOLALCOHOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
2PARFUM/FRAGRANCEPARFUMMoyenne
seul le premier des noms séparés par « / » est reconnu
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
3AQUA/WATER/EAUAQUAMoyenne
seul le premier des noms séparés par « / » est reconnu
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
4BUTYLPHENYL METHYLPROPIONALBUTYLPHENYL METHYLPROPIONALCertain
nom identique à celui du glossaire européen
In Kosmetika verboten (Anhang II)Fortpflanzungsgefährdend: vermutet (Kategorie 1B, CLP-Einstufung)
5ETHYLHEXYL METHOXYCINNAMATEETHYLHEXYL METHOXYCINNAMATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Anhang VI, Nr. 12 : Höchstkonzentration : 10 %
keine
6BUTYL METHOXYDIBENZOYLMETHANEBUTYL METHOXYDIBENZOYLMETHANECertain
nom identique à celui du glossaire européen
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Anhang VI, Nr. 8 : Höchstkonzentration : 5 %
keine
7ETHYLHEXYL SALICYLATEETHYLHEXYL SALICYLATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Anhang VI, Nr. 20 : Höchstkonzentration : 5 %
keine
8BHTBHTCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 325 : Produkte : (a) Mundspülungen (b) Zahnpasta (c) andere auf der Haut/im Haar verbleibende oder auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : (a) 0,001 % (b) 0,1 % (c) 0,8 %
keine
9COUMARINCOUMARINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
10LIMONENELIMONENECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
11LINALOOLLINALOOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
12GERANIOLGERANIOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
13AMYL CINNAMALAMYL CINNAMALCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
14CITRONELLOLCITRONELLOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
15BENZYL SALICYLATEBENZYL SALICYLATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 75 : Produkte : (a) Parfümierende kosmetische Mittel (hydroalkoholische und nicht hydroalkoholische, sprühbare und nicht sprühbare) (b) Auszuspülende/abzuspülende Haut- und Haarmittel (ausgenommen Badezusätze/Duschgel) (c) Duschgel/Badezusätze (d) Haut- und Haarmittel, die auf der Haut oder in den Haaren verbleiben (nicht sprühbar/nicht aerosolhaltig) (ausgenommen Körperlotion) (e) Haarmittel, die in den Haaren verbleiben (Sprüh-/Aerosolprodukte) (f) Körperlotion (g) Gesichts-Make-up und Make-up-Entferner (h) Mundmittel (i) Desodorantien (Sprüh-/Aerosolprodukte) ; Höchstkonzentration : (a) 4 % (b) 0,5 % (c) 1,3 % (d) 0,5 % (e) 0,5 % (f) 0,7 % (g) 0,2 % (h) 0,004 % (i) 0,91 %
keine
16CITRALCITRALCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 70 : Produkte : (a) Lippen-Make-up-Produkte, Lippenstifte, Lippensalben (b) Desodorierungsmittel und schweißhemmende Mittel (c) Augenmittel, Gesichts-Make-up und Make-up-Entferner (d) Parfümierende kosmetische Mittel (hydroalkoholische und nicht hydroalkoholische, sprühbare nicht sprühbare) (e) Hautmittel, die auf der Haut verbleiben (ausgenommen Lippenmittel, Desodorierungsmittel und schweißhemmende Mittel, parfümierende kosmetische Mittel, Augenmittel, Gesichts-Make-up und Make-up-Entferner) und Nagelmittel (f) Mundmittel (g) Haarmittel, die in den Haaren verbleiben (h) Haut- und Haarmittel, die abzuspülen/auszuspülen sind (i) Mittel für den anogenitalen Bereich, die auf der Haut verbleiben (Babywischtücher und Intimpflegetücher) ; Höchstkonzentration : (a) 0,11 % (b) 0,032 % (c) 0,65 % (d) 0,6 % (e) 0,15 % (f) 0,35 % (g) 1,2 % (h) 1,2 % (i) 0,063 %
keine
17FARNESOLFARNESOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
18HEXYL CINNAMALHEXYL CINNAMALCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
19EUGENOLEUGENOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
20BENZYL BENZOATEBENZYL BENZOATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
21ISOEUGENOLISOEUGENOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 73 : Produkte : (a) Mundmittel (b) sonstige Mittel ; Höchstkonzentration : (b) 0,02 %
keine
22CI 60730/EXTCI 60730Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Anhang III, Nr. 291 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,5 %
Anhang IV, Nr. 90 : Produkte : Nicht in Mitteln verwenden, die auf Schleimhäute aufgetragen werden
keine
23VIOLET 2CI 60725Certain
synonyme vérifié
In Haarfärbemitteln verboten (Anhang II)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
keine
24CI 19140/YELLOW 5CI 19140Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Anhang III, Nr. 189 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,5 %
keine
25CI 42090/BLUE 1CI 42090Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Anhang III, Nr. 190 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,5 %
keine
26CI 17200/RED 33CI 17200Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Anhang III, Nr. 254 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,5 %
keine

Diese Liste wurde von Mitwirkenden übertragen zu einem bestimmten Datum. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung Ihres Produkts: Marken ändern ihre Rezepturen, ohne immer den Strichcode zu ändern.

Liste aus dem Jahr 2018. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen.

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