Deep Clean
Kosmetikum von Mitwirkenden von Open Beauty Facts erfasst

- Marke
- Neutrogena
- Markeninhaber
- Johnson & Johnson
- EAN-13
- 3574661214771
- Menge
- 150 ml
- Kategorien
- Face, Cleansers, Cleansing milks, creme
- Kennzeichnungen
- Dermatologically tested, Green-point, formule sous controle medical
- Verpackung
- Tube, Plastique
- Herstellungsorte
- Union Européenne
- Verkaufsländer
- France
- Eintrag erstellt am
- 23. Mai 2016
- Eintrag auf Open Beauty Facts: Fotos, Änderungsverlauf
- Eintrag auf Open Beauty Facts korrigieren
- Alle Produkte der Marke: Neutrogena
Fiche 3574661214771. Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Verpackungsfoto vom (Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte).
Liste aus dem Jahr 2016. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen. Verpackung fotografieren
Zu beachtende Punkte
Feststellungen anhand der Liste von 2016.
Kein Inhaltsstoff der erfassten Liste ist in Kosmetika in der Europäischen Union in allen Fällen verboten.
Wen es betrifft
Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
- Zu beachten Salicylic AcidNach der CLP-Verordnung eingestuft: reproduktionstoxizität, Kategorie 2 (Repr. 2), eine Gefahr für das ungeborene Kind. Die Europäische Union lässt ihn dennoch unter den Bedingungen seines Anhangs nach einer Stellungnahme ihres Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCS) zu.
Babys und Kinder
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung Salicylic AcidAnhang III, Eintrag 98, verbietet ihn in Produkten für Kinder unter 3 Jahren: „Not to be used in preparations for children under 3 years of age.“ Anhang V, Eintrag 3, verbietet ihn in Produkten für Kinder unter 3 Jahren: „Not to be used in products for children under 3 years of age.“
Haut, Augen und Allergien
- Zu beachten Parfum„Parfum“ bezeichnet ein Gemisch, dessen genaue Zusammensetzung nicht angegeben werden muss. Manche allergenen Stoffe müssen dennoch oberhalb von 0,001 % (auf der Haut verbleibendes Produkt) oder 0,01 % (auszuspülendes Produkt) gesondert in der Liste der Inhaltsstoffe genannt werden. Die Verordnung nennt sie in 63 Einträgen von Anhang III, etwa Linalool, Limonene, Citronellol, Geraniol, Coumarin, Citral, Eugenol oder Hexyl Cinnamal: Wenn Sie gegen einen davon allergisch sind, suchen Sie seinen Namen in der Liste.
- Zur Information Citric AcidNach der CLP-Verordnung eingestuft: augenreizung, Kategorie 2 (Eye Irrit. 2). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
- Zur Information Salicylic AcidNach der CLP-Verordnung eingestuft: schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
Auf dem Etikett lesen
- Zur Information Salicylic AcidAnhang III, Eintrag 98, schreibt auf der Verpackung vor: „(a) (b) (c) Nicht für Kinder unter 3 Jahren verwenden Nur bei Mitteln, die gegebenenfalls für Kinder unter 3 Jahren verwendet werden könnten.“ (amtlicher deutscher Text). Anhang V, Eintrag 3, schreibt folgenden Verpackungshinweis vor: „Salicylic acid: Not to be used for children under 3 years of age** **Solely for products which might be used for children under 3 years of age. Salicylic acid salts: Not to be used for children under 3 years of age*** ***Solely for products which might be used for children under 3 years of age and which remain in prolonged contact with the skin.“.
Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : umwelt.
Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.
Erfasste Zusammensetzung
Liste anhand eines Fotos von 2016 erfasst: Die Rezeptur kann sich seitdem geändert haben. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung. Diese Liste wird nicht als aktuelle Zusammensetzung des Produkts dargestellt.
Von Open-Beauty-Facts-Mitwirkenden übertragene Inhaltsstoffliste. Am 22. Oktober 2026 in CompoAtlas aufgenommen.
Verpackungsfoto vom (Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte).
Ändert sich die Liste, bleibt die alte Version mit Datum unten verfügbar. Derselbe Strichcode kann mehrere aufeinanderfolgende Rezepturen bezeichnen.

17 erkannte Inhaltsstoffe von 17.
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Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.
| Rang | Auf dem Etikett | Glossarname | Zuordnung | Vorschrift in der Europäischen Union | Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung) |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Aqua | AQUA | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 2 | Glycerin | GLYCERIN | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 3 | Kaolin | KAOLIN | Certain nom identique à celui du glossaire européen | In einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift (Anhang IV) | keine |
| 4 | Bentonite | BENTONITE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) | keine |
| 5 | Sodium Methyl Cocoyl Taurate | SODIUM METHYL COCOYL TAURATE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 6 | CI 77891 | CI 77891 | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI) Anhang III, Nr. 321 : Produkte : (a) Gesichtsmittel in loser Puderform; (b) Haarmittel in Form von Aerosolsprays (c) sonstige Mittel. ; Höchstkonzentration : (a) 25 %; (b) 1,4 % für allgemeine Verbraucher und 1,1 % für gewerbliche Verwendung. Anhang VI, Nr. 27 : Höchstkonzentration : 25 % Bei einer kombinierten Verwendung von Titandioxid und Titandioxid (Nano) darf die Summe die in Spalte g angegebene Obergrenze nicht überschreiten. | keine |
| 7 | Trideceth-9 | TRIDECETH-9 | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 8 | Citric Acid | CITRIC ACID | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Eintrag für ein Gemisch mit derselben CAS-Nummer (Anhang V) | keine |
| 9 | Coconut Acid | COCONUT ACID | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 10 | PEG-5 Ethylhexanoate | PEG-5 ETHYLHEXANOATE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 11 | Xanthan Gum | XANTHAN GUM | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 12 | Sodium Chloride | SODIUM CHLORIDE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 13 | Disodium EDTA | DISODIUM EDTA | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 14 | Sodium Citrate | SODIUM CITRATE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 15 | Chlorphenesin | CHLORPHENESIN | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang V, Nr. 50 : Höchstkonzentration : 0,3 % | keine |
| 16 | Salicylic Acid | SALICYLIC ACID | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang III, Nr. 98 : Produkte : (a) Auszuspülende Haarmittel (b) Sonstige Mittel mit Ausnahme von Körperlotionen, Lidschatten, Wimperntuschen, Eyelinern, Lippenstiften und Rollstiftdeodoranten (c) Körperlotionen, Lidschatten, Wimperntuschen, Eyeliner, Lippenstifte und Rollstiftdeodorante ; Höchstkonzentration : (a) 3,0 % (b) 2,0 % (c) 0,5 % Anhang V, Nr. 3 : Höchstkonzentration : Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch. Salicylic acid: 0,5 % (acid)
Salicylic acid salts: 0,5 % (acid) | Fortpflanzungsgefährdend: Verdacht (Kategorie 2, CLP-Einstufung) |
| 17 | Parfum | PARFUM | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
Diese Liste wurde von Mitwirkenden übertragen zu einem bestimmten Datum. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung Ihres Produkts: Marken ändern ihre Rezepturen, ohne immer den Strichcode zu ändern.