CompoAtlas

Colour Protect

Kosmetikum von Mitwirkenden von Open Beauty Facts erfasst

Foto der Verpackung: Colour Protect
Foto: Mitwirkende von Open Beauty Facts, Lizenz CC BY-SA, ursprünglicher Eintrag.
Marke
Pantène
EAN-13
5013965788055
Menge
58 ml
Kategorien
Hair, Hair care
Verpackung
Plastique, Carton
Herstellungsorte
Union Européenne
Verkaufsländer
France
Eintrag erstellt am
13. Februar 2016

Fiche 5013965788055. Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Verpackungsfoto vom (Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte).

Liste aus dem Jahr 2016. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen. Verpackung fotografieren

Zu beachtende Punkte

Feststellungen anhand der Liste von 2016.

Wen es betrifft

Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : babys und Kinder, auf dem Etikett lesen.

Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.

Anstehende Entscheidungen und Unterschiede in anderen Ländern

Erfasste Zusammensetzung

Liste anhand eines Fotos von 2016 erfasst: Die Rezeptur kann sich seitdem geändert haben. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung. Diese Liste wird nicht als aktuelle Zusammensetzung des Produkts dargestellt.

Von Open-Beauty-Facts-Mitwirkenden übertragene Inhaltsstoffliste. Am 22. Oktober 2026 in CompoAtlas aufgenommen.

Verpackungsfoto vom (Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte).

Ändert sich die Liste, bleibt die alte Version mit Datum unten verfügbar. Derselbe Strichcode kann mehrere aufeinanderfolgende Rezepturen bezeichnen.

Liste erfasst am 13. Februar 2016, vor neuen Fristen der Kosmetikverordnung: BENZYL ALCOHOL (Anhang III, Eintrag 45): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten seit dem 1. August 2026, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; METHYLCHLOROISOTHIAZOLINONE (Anhang V, Eintrag 39): Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten seit dem 16. April 2016 ; METHYLISOTHIAZOLINONE (Anhang V, Eintrag 39): Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten seit dem 16. April 2016 ; METHYLISOTHIAZOLINONE (Anhang V, Eintrag 57): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten seit dem 27. Januar 2018, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten seit dem 27. April 2018. Die Rezeptur kann sich geändert haben: Prüfen Sie das Etikett des verkauften Produkts.

Foto der gedruckten Inhaltsstoffliste: Colour Protect
Die gedruckte Liste, von einer mitwirkenden Person fotografiert: Vergleichen Sie sie mit der Tabelle. Foto: Mitwirkende von Open Beauty Facts, Lizenz CC BY-SA, ursprünglicher Eintrag.

20 erkannte Inhaltsstoffe von 20.

Verboten 1Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009: Ein kosmetisches Mittel darf diesen Stoff nicht enthalten. Dicke Unterstreichung.Mit Einschränkungen zulässig 2Anhang III: bis zu einer Höchstkonzentration und in bestimmten Produktarten zulässig, teilweise mit aufzudruckendem Warnhinweis. Eine Einschränkung bedeutet keinen Rechtsverstoß des Produkts: Der tatsächliche Gehalt steht nicht auf dem Etikett. Doppelte Unterstreichung.Auf einer Liste unter Bedingungen zugelassen 2Anhänge IV, V und VI: Nur die dort aufgeführten Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter sind unter den jeweiligen Bedingungen zugelassen. Gestrichelte Unterstreichung.Keine spezielle Vorschrift 15In keinem Anhang: Der Inhaltsstoff unterliegt weiterhin der allgemeinen Pflicht zur Produktsicherheit. Dies ist keine Bewertung seiner Sicherheit.Nicht erkannt 0Name nicht im EU-Glossar (Tippfehler, Handelsname, andere Sprache): Er wird nicht analysiert. Gepunktete Unterstreichung.

Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.

Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.

Zusammensetzung von Colour Protect
RangAuf dem EtikettGlossarnameZuordnungVorschrift in der Europäischen UnionEingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung)
1AquaAQUACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
2Bis-Hydroxy/Methoxy AmodimethiconeBIS-HYDROXY/METHOXY AMODIMETHICONECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
3Stearyl AlcoholSTEARYL ALCOHOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
4Cetyl AlcoholCETYL ALCOHOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
5Stearamidopropyl DimethylamineSTEARAMIDOPROPYL DIMETHYLAMINECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
6Glutamic AcidGLUTAMIC ACIDCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
7Benzyl AlcoholBENZYL ALCOHOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang III, Nr. 45 : Produkte :

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

(a) Solvent (b) Fragrance/ aromatic compositions/ their raw materials

Anhang V, Nr. 34 : Höchstkonzentration : 1,0 %
keine
8ParfumPARFUMCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
9Citric AcidCITRIC ACIDCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Eintrag für ein Gemisch mit derselben CAS-Nummer (Anhang V)keine
10EDTAEDTACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
11PanthenolPANTHENOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
12Panthenyl Ethyl EtherPANTHENYL ETHYL ETHERCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
13Sodium ChlorideSODIUM CHLORIDECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
14Hexyl CinnamalHEXYL CINNAMALCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
15Butylphenyl MethylpropionalBUTYLPHENYL METHYLPROPIONALCertain
nom identique à celui du glossaire européen
In Kosmetika verboten (Anhang II)Fortpflanzungsgefährdend: vermutet (Kategorie 1B, CLP-Einstufung)
16Magnesium NitrateMAGNESIUM NITRATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
17TrimethylsiloxysilicateTRIMETHYLSILOXYSILICATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
18MethylchloroisothiazolinoneMETHYLCHLOROISOTHIAZOLINONECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Nr. 39 : Produkte : Auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : 0,0015 % (eines Gemisches von 5-Chlor-2-methyl-3(2Η)-isothiazolon und 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon im Verhältnis 3:1)
keine
19Magnesium ChlorideMAGNESIUM CHLORIDECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
20MethylisothiazolinoneMETHYLISOTHIAZOLINONECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Nr. 39 : Produkte : Auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : 0,0015 % (eines Gemisches von 5-Chlor-2-methyl-3(2Η)-isothiazolon und 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon im Verhältnis 3:1)
Anhang V, Nr. 57 : Produkte : Auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : 0,0015 %
keine

Diese Liste wurde von Mitwirkenden übertragen zu einem bestimmten Datum. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung Ihres Produkts: Marken ändern ihre Rezepturen, ohne immer den Strichcode zu ändern.

Liste aus dem Jahr 2016. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen.

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