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Vitalizing Enzyme Body Peeling

Kosmetikum dessen Zusammensetzung auf der Website der Marke gelesen wurde (Website anhand ihres Namens erkannt)

Marke
Ida Warg Beauty
EAN-13
7340074775613
Eintrag erstellt am
26. Oktober 2026

Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.

Zu beachtende Punkte

Kein Inhaltsstoff der erfassten Liste ist in Kosmetika in der Europäischen Union in allen Fällen verboten.

1 Inhaltsstoff ist verboten nur in bestimmten Fällen (Produkttyp, Form, Verwendung): CI 45430. Die dafür geltende Vorschrift in der Tabelle zeigt, welche.

Wen es betrifft

Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit, babys und Kinder.

Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.

Anstehende Entscheidungen und Unterschiede in anderen Ländern

Erfasste Zusammensetzung

Zusammensetzung auf der offiziellen Markenwebsite am 26. Oktober 2026 gelesen; Strichcode für dasselbe Produkt bei idawargbeauty.se am 25. Oktober 2026 erfasst.

Liste erfasst am 26. Oktober 2026, vor neuen Fristen der Kosmetikverordnung: LIMONENE (Anhang III, Eintrag 88): Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; CITRONELLOL (Anhang III, Eintrag 86): Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028. Die Rezeptur kann sich geändert haben: Prüfen Sie das Etikett des verkauften Produkts.

35 erkannte Inhaltsstoffe von 35.

Verboten 0Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009: Ein kosmetisches Mittel darf diesen Stoff nicht enthalten. Dicke Unterstreichung.Mit Einschränkungen zulässig 6Anhang III: bis zu einer Höchstkonzentration und in bestimmten Produktarten zulässig, teilweise mit aufzudruckendem Warnhinweis. Eine Einschränkung bedeutet keinen Rechtsverstoß des Produkts: Der tatsächliche Gehalt steht nicht auf dem Etikett. Doppelte Unterstreichung.Auf einer Liste unter Bedingungen zugelassen 3Anhänge IV, V und VI: Nur die dort aufgeführten Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter sind unter den jeweiligen Bedingungen zugelassen. Gestrichelte Unterstreichung.Keine spezielle Vorschrift 26In keinem Anhang: Der Inhaltsstoff unterliegt weiterhin der allgemeinen Pflicht zur Produktsicherheit. Dies ist keine Bewertung seiner Sicherheit.Nicht erkannt 0Name nicht im EU-Glossar (Tippfehler, Handelsname, andere Sprache): Er wird nicht analysiert. Gepunktete Unterstreichung.

Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.

Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.

Zusammensetzung von Vitalizing Enzyme Body Peeling
RangAuf dem EtikettGlossarnameZuordnungVorschrift in der Europäischen UnionEingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung)
1AquaAQUACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
2Sodium Laureth SulfateSODIUM LAURETH SULFATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
3GlycerinGLYCERINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
4Acrylates CopolymerACRYLATES COPOLYMERCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
5PEG-9 CocoglyceridesPEG-9 COCOGLYCERIDESCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
6Cocamidopropyl BetaineCOCAMIDOPROPYL BETAINECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
7Sodium Lauroyl GlutamateSODIUM LAUROYL GLUTAMATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
8SilicaSILICACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
9ParfumPARFUMCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
10PhenoxyethanolPHENOXYETHANOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Eintrag 29 : Höchstkonzentration : 1,0 %
keine
11Disodium Laureth SulfosuccinateDISODIUM LAURETH SULFOSUCCINATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
12PEG-9PEG-9Certain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
13Hydrated SilicaHYDRATED SILICACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
14Empetrum Nigrum Fruit JuiceEMPETRUM NIGRUM FRUIT JUICECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
15Glycolic AcidGLYCOLIC ACIDCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
16AllantoinALLANTOINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
17Propylene GlycolPROPYLENE GLYCOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
18Sodium ChlorideSODIUM CHLORIDECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
19GluconolactoneGLUCONOLACTONECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
20Sodium HydroxideSODIUM HYDROXIDECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Eintrag 15a : Produkte : (a) Nail cuticle solvent (b) Hair straightener (c) pH adjuster for depilatories (d) Other uses as pH adjuster ; Höchstkonzentration : (a) 5 % (b) 2 % (General use) and 4,5 % (Professional use)
keine
21Starch Hydroxypropyltrimonium ChlorideSTARCH HYDROXYPROPYLTRIMONIUM CHLORIDECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
22EthylhexylglycerinETHYLHEXYLGLYCERINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
23LinaloolLINALOOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
24Lactobacillus/Punica Granatum Fruit Ferment ExtractLACTOBACILLUS/PUNICA GRANATUM FRUIT FERMENT EXTRACTCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
25LimoneneLIMONENECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
26CitronellolCITRONELLOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
27Sodium LactateSODIUM LACTATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
28UreaUREACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
29Lactic AcidLACTIC ACIDCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
30Benzoic AcidBENZOIC ACIDCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Eintrag 1 : Produkte : a) Rinse-off products, except oral care products b) Oral care products c) Leave-on products ; Höchstkonzentration : a) 2,5 % (acid) b) 1,7 % (acid) c) 0,5 % (acid)
keine
31Leuconostoc/Radish Root Ferment FiltrateLEUCONOSTOC/RADISH ROOT FERMENT FILTRATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
32Potassium SorbatePOTASSIUM SORBATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Eintrag 4 : Höchstkonzentration : 0,6 % (acid)
keine
33CI 19140CI 19140Certain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Anhang III, Eintrag 189 : Produkte : Hair dye substance in non-oxidative hair dye products ; Höchstkonzentration : 0,5 %
keine
34CI 45430CI 45430Certain
nom identique à celui du glossaire européen
In Haarfärbemitteln verboten (Anhang II)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
keine
35Sodium SulfateSODIUM SULFATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine

Beobachtungen bei Händlern

Diese Liste wurde auf der Produktseite erfasst zu einem bestimmten Datum. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung Ihres Produkts: Marken ändern ihre Rezepturen, ohne immer den Strichcode zu ändern.

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