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Cake Eye Liner

Kosmetikum dessen Zusammensetzung auf der offiziellen Website der Marke gelesen wurde

Marke
Ben Nye
UPC-A
784779020451
Eintrag erstellt am
27. Oktober 2026

Liste am auf www.bennye.com eingesehen.

Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.

Zu beachtende Punkte

Keiner der 18 erkannten Namen ist in allen Fällen verboten in Kosmetika in der Europäischen Union; 1 nicht erkannter Name konnte nicht geprüft werden.

Wen es betrifft

Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit, umwelt.

Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.

Anstehende Entscheidungen und Unterschiede in anderen Ländern

Erfasste Zusammensetzung

Zusammensetzung auf der offiziellen Markenwebsite am 27. Oktober 2026 gelesen; Strichcode für dasselbe Produkt bei gurumakeupemporium.com im Dezember 2024 erfasst.

18 erkannte Inhaltsstoffe von 19.

Verboten 0Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009: Ein kosmetisches Mittel darf diesen Stoff nicht enthalten. Dicke Unterstreichung.Mit Einschränkungen zulässig 4Anhang III: bis zu einer Höchstkonzentration und in bestimmten Produktarten zulässig, teilweise mit aufzudruckendem Warnhinweis. Eine Einschränkung bedeutet keinen Rechtsverstoß des Produkts: Der tatsächliche Gehalt steht nicht auf dem Etikett. Doppelte Unterstreichung.Auf einer Liste unter Bedingungen zugelassen 7Anhänge IV, V und VI: Nur die dort aufgeführten Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter sind unter den jeweiligen Bedingungen zugelassen. Gestrichelte Unterstreichung.Keine spezielle Vorschrift 7In keinem Anhang: Der Inhaltsstoff unterliegt weiterhin der allgemeinen Pflicht zur Produktsicherheit. Dies ist keine Bewertung seiner Sicherheit.Nicht erkannt 1Name nicht im EU-Glossar (Tippfehler, Handelsname, andere Sprache): Er wird nicht analysiert. Gepunktete Unterstreichung.

Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.

Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.

Zusammensetzung von Cake Eye Liner
RangAuf dem EtikettGlossarnameZuordnungVorschrift in der Europäischen UnionEingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung)
1TALCTALCCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 59 : Produkte : (a) Pulverförmige Erzeugnisse für Kinder unter 3 Jahren (b) Sonstige Produkte
keine
2PROPYLENE GLYCOLPROPYLENE GLYCOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
3KAOLINKAOLINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
In einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift (Anhang IV)keine
4PEG-8PEG-8Certain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
5PVPPVPCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
6LAURYL LAURATELAURYL LAURATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
7CETEARYL ALCOHOLCETEARYL ALCOHOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
8POLYSORBATE 20POLYSORBATE 20Certain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
9ZINC STEARATEZINC STEARATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)keine
10PHENOXYETHANOLPHENOXYETHANOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Nr. 29 : Höchstkonzentration : 1,0 %
keine
11(+/-): CI NO. 77491 peut contenirnicht erkanntNon reconnu
aucun nom du glossaire ne correspond
Name im europäischen Glossar nicht erkanntkeine
1277492 peut contenirCI 77492Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)keine
1377499 peut contenirCI 77499Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)keine
1477891 peut contenirCI 77891Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI)
Anhang III, Nr. 321 : Produkte : (a) Gesichtsmittel in loser Puderform; (b) Haarmittel in Form von Aerosolsprays (c) sonstige Mittel. ; Höchstkonzentration : (a) 25 %; (b) 1,4 % für allgemeine Verbraucher und 1,1 % für gewerbliche Verwendung.
Anhang VI, Nr. 27 : Höchstkonzentration : 25 % Bei einer kombinierten Verwendung von Titandioxid und Titandioxid (Nano) darf die Summe die in Spalte g angegebene Obergrenze nicht überschreiten.
keine
1577007 peut contenirCI 77007Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)keine
1677742 peut contenirCI 77742Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)keine
1742090 peut contenirCI 42090Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Anhang III, Nr. 190 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,5 %
keine
1845410 peut contenirCI 45410Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Anhang III, Nr. 270 : Produkte : (a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln (b) Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : (b) 0,4 %
keine
1977288 (IRON OXIDES • TITANIUM DIOXIDE • ULTRAMARINES • MANGANESE VIOLET • BLUE 1 • RED 27 • CHROMIUM OXIDE GREEN) peut contenirCI 77288Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)keine

Diese Liste wurde auf der Produktseite erfasst zu einem bestimmten Datum. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung Ihres Produkts: Marken ändern ihre Rezepturen, ohne immer den Strichcode zu ändern.

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