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Redken - Texture Paste

Kosmetikum dessen Zusammensetzung bei einem Händler erfasst wurde

Liste am auf newcobeauty.com eingesehen.

Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.

Zu beachtende Punkte

Kein Inhaltsstoff der erfassten Liste ist in Kosmetika in der Europäischen Union in allen Fällen verboten.

1 Inhaltsstoff ist verboten, vorbehaltlich der in der Verordnung vorgesehenen Ausnahmen: PETROLATUM. Die dafür geltende Vorschrift in der Tabelle zeigt, welche.

1 Inhaltsstoff ist verboten nur in bestimmten Fällen (Produkttyp, Form, Verwendung): CI 14700/RED 4. Die dafür geltende Vorschrift in der Tabelle zeigt, welche.

Wen es betrifft

Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit, babys und Kinder, auf dem Etikett lesen.

Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.

Erfasste Zusammensetzung

Zusammensetzung bei newcobeauty.com am 26. Oktober 2026 erfasst. Die Markenwebsite wurde teilweise gelesen; dieses Produkt wurde dabei nicht gefunden.

Liste erfasst am 26. Oktober 2026, vor neuen Fristen der Kosmetikverordnung: BENZYL SALICYLATE (Anhang III, Eintrag 75): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Januar 2027, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Juli 2028, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; BENZYL ALCOHOL (Anhang III, Eintrag 45): Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028. Die Rezeptur kann sich geändert haben: Prüfen Sie das Etikett des verkauften Produkts.

26 erkannte Inhaltsstoffe von 26.

Verboten 0Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009: Ein kosmetisches Mittel darf diesen Stoff nicht enthalten. Dicke Unterstreichung.Mit Einschränkungen zulässig 8Anhang III: bis zu einer Höchstkonzentration und in bestimmten Produktarten zulässig, teilweise mit aufzudruckendem Warnhinweis. Eine Einschränkung bedeutet keinen Rechtsverstoß des Produkts: Der tatsächliche Gehalt steht nicht auf dem Etikett. Doppelte Unterstreichung.Auf einer Liste unter Bedingungen zugelassen 2Anhänge IV, V und VI: Nur die dort aufgeführten Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter sind unter den jeweiligen Bedingungen zugelassen. Gestrichelte Unterstreichung.Keine spezielle Vorschrift 16In keinem Anhang: Der Inhaltsstoff unterliegt weiterhin der allgemeinen Pflicht zur Produktsicherheit. Dies ist keine Bewertung seiner Sicherheit.Nicht erkannt 0Name nicht im EU-Glossar (Tippfehler, Handelsname, andere Sprache): Er wird nicht analysiert. Gepunktete Unterstreichung.

Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.

Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.

Zusammensetzung von Redken - Texture Paste
RangAuf dem EtikettGlossarnameZuordnungVorschrift in der Europäischen UnionEingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung)
1AQUA/WATER/EAUAQUAMoyenne
seul le premier des noms séparés par « / » est reconnu
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
2PEG-40 HYDROGENATED CASTOR OILPEG-40 HYDROGENATED CASTOR OILCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
3DIMETHICONEDIMETHICONECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
4PETROLATUMPETROLATUMCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Ohne Raffinationsnachweis verboten (Anhang II)keine
5STEARYL ALCOHOLSTEARYL ALCOHOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
6C20-40 ALKYL STEARATEC20-40 ALKYL STEARATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
7PPG-5-CETETH-20PPG-5-CETETH-20Certain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
8TRIBEHENINTRIBEHENINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
9VP/VA COPOLYMERVP/VA COPOLYMERCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
10BUTYLENE GLYCOLBUTYLENE GLYCOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
11PHENOXYETHANOLPHENOXYETHANOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Nr. 29 : Höchstkonzentration : 1,0 %
keine
12PEG-150 PENTAERYTHRITYL TETRASTEARATEPEG-150 PENTAERYTHRITYL TETRASTEARATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
13PARFUM/FRAGRANCEPARFUMMoyenne
seul le premier des noms séparés par « / » est reconnu
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
14CELLULOSE GUMCELLULOSE GUMCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
15SORBIC ACIDSORBIC ACIDCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Nr. 4 : Höchstkonzentration : 0,6 % (Säure)
keine
16ETHYLHEXYLGLYCERINETHYLHEXYLGLYCERINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
17DISODIUM EDTADISODIUM EDTACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
18HEXYL CINNAMALHEXYL CINNAMALCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
19BENZYL SALICYLATEBENZYL SALICYLATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 75 : Produkte : (a) Parfümierende kosmetische Mittel (hydroalkoholische und nicht hydroalkoholische, sprühbare und nicht sprühbare) (b) Auszuspülende/abzuspülende Haut- und Haarmittel (ausgenommen Badezusätze/Duschgel) (c) Duschgel/Badezusätze (d) Haut- und Haarmittel, die auf der Haut oder in den Haaren verbleiben (nicht sprühbar/nicht aerosolhaltig) (ausgenommen Körperlotion) (e) Haarmittel, die in den Haaren verbleiben (Sprüh-/Aerosolprodukte) (f) Körperlotion (g) Gesichts-Make-up und Make-up-Entferner (h) Mundmittel (i) Desodorantien (Sprüh-/Aerosolprodukte) ; Höchstkonzentration : (a) 4 % (b) 0,5 % (c) 1,3 % (d) 0,5 % (e) 0,5 % (f) 0,7 % (g) 0,2 % (h) 0,004 % (i) 0,91 %
keine
20HYDROXYPROPYLTRIMONIUM HYDROLYZED WHEAT PROTEINHYDROXYPROPYLTRIMONIUM HYDROLYZED WHEAT PROTEINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
21BENZYL ALCOHOLBENZYL ALCOHOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang III, Nr. 45 : Produkte :

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

(a) Solvent (b) Fragrance/ aromatic compositions/ their raw materials

Anhang V, Nr. 34 : Höchstkonzentration : 1,0 %
keine
22LINALOOLLINALOOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
23PEG-90MPEG-90MCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
24CI 19140/YELLOW 5CI 19140Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Anhang III, Nr. 189 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,5 %
keine
25CI 14700/RED 4CI 14700Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
In Haarfärbemitteln verboten (Anhang II)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
keine
26CI 42090/BLUE 1 (D54937/2)CI 42090Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Anhang III, Nr. 190 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,5 %
keine

Beobachtungen bei Händlern

Diese Liste wurde auf der Produktseite erfasst zu einem bestimmten Datum. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung Ihres Produkts: Marken ändern ihre Rezepturen, ohne immer den Strichcode zu ändern.

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