CREAM
US-Etikett eines rezeptfreien Produkts (OTC)
In den Vereinigten Staaten werden diese Produkte als rezeptfreie Arzneimittel (OTC) verkauft: Sonnenschutzmittel, Antitranspirantien, Antischuppenprodukte, Antikarieszahnpasten, Akneprodukte oder Hautschutzmittel. Das Etikett unterscheidet aktive und inaktive Inhaltsstoffe. In der Europäischen Union muss ein Produkt mit kosmetischer Zweckbestimmung die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 einhalten. Ein in den USA zugelassener Filter oder Wirkstoff kann in der Union für diese Verwendung nicht zugelassen sein. Die Einordnung hängt vom Zweck ab: Handdesinfektionsmittel können unter das Biozidrecht und Aknebehandlungen unter das Arzneimittelrecht fallen. Diese Analyse wendet kosmetische Vorschriften auf Inhaltsstoffe an, ohne die Rechtskonformität des Fertigprodukts festzustellen. Die in Europa unter demselben Namen verkaufte Rezeptur kann abweichen.
openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert, abgerufen am 28. Oktober 2026.
- Marke oder Handelsname
- CREAM
- Hersteller
- OXYGEN DEVELOPMENT LLC
- Etikettdatum
- 23. Februar 2021
Angegebene Verwendung in den Vereinigten Staaten
Gegen Akne
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Anti-AcneopenFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·
Veröffentlichte aktive Inhaltsstoffe
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
Medicinal Ingredient Salicylic Acid 2% w/wopenFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·
Veröffentlichte inaktive Inhaltsstoffe
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
Non-Medicinal Ingredients Octyldodecyl Neopentanoate, Octyldodecanol, Kaolin, Ozokerite, Dipropylene Glycol, Avena Sativa (Oat) Kernel Oil, Hydrogenated Castor Oil, Cetyl Alcohol, Paraffin, Triethoxycaprylylsilane, Phenoxyethanol, Propylparaben, Methylparaben, Butylparaben, Ethylparaben, Isobutylparaben. May Contain: Titanium Dioxide, Iron Oxides.openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·
openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert, abgerufen am 28. Oktober 2026.
Etikett in der amtlichen openFDA-API. Das Datum betrifft das Etikett; die Rezeptur kann sich geändert haben. Vergleichen Sie mit der Verpackung.
Kosmetische Analyse in der Europäischen Union
1 Inhaltsstoff verboten in Kosmetika in der Europäischen Union: Isobutylparaben (seit 30. Oktober 2014). Ein Produkt, das ihn enthält, sollte in der Union nicht mehr verkauft werden. 10 Inhaltsstoffe zulässig unter Bedingungen (Höchstkonzentration, Produktarten): Manche Wirkstoffkonzentrationen sind angegeben; die weiteren Bedingungen und die Einstufung des Produkts in der Europäischen Union sind noch zu prüfen. 21 Namen erkannt von 23.
Achtung: 2 von 23 Namen werden nicht erkannt (Medicinal Ingredient, Non-Medicinal Ingredients): Die folgenden Angaben erfassen sie nicht.
- Schwangerschaft und Stillzeit : Verbot oder schwerwiegende Einstufung BUTYLPARABEN, Verbot oder schwerwiegende Einstufung ISOBUTYLPARABEN, Zu beachten SALICYLIC ACID
- Babys und Kinder : Verbot oder schwerwiegende Einstufung SALICYLIC ACID, Zu beachten PROPYLPARABEN, Zu beachten BUTYLPARABEN
Medicinal Ingredient, Salicylic Acid, Non-Medicinal Ingredients, Octyldodecyl Neopentanoate, Octyldodecanol, Kaolin, Ozokerite, Dipropylene Glycol, Avena Sativa (Oat) Kernel Oil, Hydrogenated Castor Oil, Cetyl Alcohol, Paraffin, Triethoxycaprylylsilane, Phenoxyethanol, Propylparaben, Methylparaben, Butylparaben, Ethylparaben, Isobutylparaben, Titanium Dioxide, Iron Oxides, Iron Oxides, Iron Oxides
Wen es betrifft
Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung BUTYLPARABENDie ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die menschliche Gesundheit in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung ISOBUTYLPARABENDie ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die menschliche Gesundheit in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Zu beachten SALICYLIC ACIDNach der CLP-Verordnung eingestuft: reproduktionstoxizität, Kategorie 2 (Repr. 2), eine Gefahr für das ungeborene Kind. Die Europäische Union lässt ihn dennoch unter den Bedingungen seines Anhangs nach einer Stellungnahme ihres Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCS) zu.
Babys und Kinder
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung SALICYLIC ACIDAnhang III, Eintrag 98, verbietet ihn in Produkten für Kinder unter 3 Jahren: „Not to be used in preparations for children under 3 years of age.“ Anhang V, Eintrag 3, verbietet ihn in Produkten für Kinder unter 3 Jahren: „Not to be used in products for children under 3 years of age.“
- Zu beachten PROPYLPARABENAnhang V, Eintrag 12 a, verbietet ihn für Kinder unter 3 Jahren nur in bestimmten Produkten: „Not to be used in leave-on products designed for application on the nappy area of children under three years of age.“
- Zu beachten BUTYLPARABENAnhang V, Eintrag 12 a, verbietet ihn für Kinder unter 3 Jahren nur in bestimmten Produkten: „Not to be used in leave-on products designed for application on the nappy area of children under three years of age.“
Haut, Augen und Allergien
- Zur Information SALICYLIC ACIDNach der CLP-Verordnung eingestuft: schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
- Zur Information PHENOXYETHANOLNach der CLP-Verordnung eingestuft: schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
Auf dem Etikett lesen
- Zur Information SALICYLIC ACIDAnhang III, Eintrag 98, schreibt auf der Verpackung vor: „(a) (b) (c) Nicht für Kinder unter 3 Jahren verwenden Nur bei Mitteln, die gegebenenfalls für Kinder unter 3 Jahren verwendet werden könnten.“ (amtlicher deutscher Text). Anhang V, Eintrag 3, schreibt folgenden Verpackungshinweis vor: „Salicylic acid: Not to be used for children under 3 years of age** **Solely for products which might be used for children under 3 years of age. Salicylic acid salts: Not to be used for children under 3 years of age*** ***Solely for products which might be used for children under 3 years of age and which remain in prolonged contact with the skin.“.
- Zur Information PROPYLPARABENAnhang V, Eintrag 12 a, schreibt folgenden Verpackungshinweis vor: „For leave-on products designed for children under three years of age: "Do not use on the nappy area"“.
- Zur Information BUTYLPARABENAnhang V, Eintrag 12 a, schreibt folgenden Verpackungshinweis vor: „For leave-on products designed for children under three years of age: "Do not use on the nappy area"“.
Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : umwelt.
Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.
Verkauf in anderen Ländern
Inhaltsstoffe dieser Liste, die in den anderen erfassten Ländern verboten, in bestimmten Fällen verboten oder an Bedingungen gebunden sind (für den Verkauf in Frankreich ändert sich nichts). Ein fehlender Eintrag ist keine Zulassung: Mehrere Länder lassen nur Konservierungsstoffe, UV-Filter und Farbstoffe ihrer Listen zu; die Funktion des Inhaltsstoffs im Produkt ist nicht bekannt. Abdeckung nach Land.
| Land | Verboten | In bestimmten Fällen verboten | An Bedingungen gebunden |
|---|---|---|---|
| Royaume-Uni | Isobutylparaben | - | Salicylic Acid, Phenoxyethanol, Propylparaben, Methylparaben, Butylparaben, Ethylparaben, Titanium Dioxide, Iron Oxides |
| Californie | Isobutylparaben | - | - |
| Canada | - | - | Salicylic Acid |
| Japon | - | - | Salicylic Acid, Phenoxyethanol |
| Corée du Sud | - | - | Salicylic Acid, Phenoxyethanol, Propylparaben, Methylparaben, Butylparaben, Ethylparaben, Isobutylparaben, Titanium Dioxide |
| Chine | Isobutylparaben | - | - |
| Australie | - | - | Titanium Dioxide |
| ASEAN | - | Isobutylparaben | Salicylic Acid, Phenoxyethanol, Propylparaben, Methylparaben, Butylparaben, Ethylparaben, Titanium Dioxide, Iron Oxides |
| Taïwan | - | - | Salicylic Acid, Phenoxyethanol, Propylparaben, Methylparaben, Butylparaben, Ethylparaben, Titanium Dioxide, Iron Oxides |
| Brésil | Isobutylparaben | - | Salicylic Acid, Phenoxyethanol, Propylparaben, Methylparaben, Butylparaben, Ethylparaben, Titanium Dioxide |
In den erfassten Listen kein Verbot und keine Bedingung gefunden für: États-Unis (fédéral), État de Washington.
Inhaltsstoff für Inhaltsstoff
Die Linie unter jedem Namen zeigt die EU-Vorschrift an (Legende unten). Ein Klick auf den Namen öffnet seine Seite.
Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.
Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.
| Auf dem Etikett | Name im Glossar | Vorschrift in der Europäischen Union | Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung) |
|---|---|---|---|
| Medicinal Ingredient | nicht erkannt | Name im europäischen Glossar nicht erkannt | unbekannt |
| Salicylic Acid | SALICYLIC ACID Zuordnungssicherheit mittel: Name in einer ohne Kommas gedruckten Liste gefunden | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang III, Nr. 98 : Produkte : (a) Auszuspülende Haarmittel (b) Sonstige Mittel mit Ausnahme von Körperlotionen, Lidschatten, Wimperntuschen, Eyelinern, Lippenstiften und Rollstiftdeodoranten (c) Körperlotionen, Lidschatten, Wimperntuschen, Eyeliner, Lippenstifte und Rollstiftdeodorante ; Höchstkonzentration : (a) 3,0 % (b) 2,0 % (c) 0,5 % Anhang V, Nr. 3 : Höchstkonzentration : Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch. Salicylic acid: 0,5 % (acid)
Salicylic acid salts: 0,5 % (acid) | Fortpflanzungsgefährdend: Verdacht (Kategorie 2, CLP-Einstufung) |
| Non-Medicinal Ingredients | nicht erkannt | Name im europäischen Glossar nicht erkannt | unbekannt |
| Octyldodecyl Neopentanoate | OCTYLDODECYL NEOPENTANOATE Zuordnungssicherheit mittel: Name in einer ohne Kommas gedruckten Liste gefunden | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Octyldodecanol | OCTYLDODECANOL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Kaolin | KAOLIN | In einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift (Anhang IV) | keine |
| Ozokerite | OZOKERITE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Dipropylene Glycol | DIPROPYLENE GLYCOL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Avena Sativa (Oat) Kernel Oil | AVENA SATIVA KERNEL OIL Zuordnungssicherheit hoch: Name erkannt, Klammern enthalten einen Zusatz | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Hydrogenated Castor Oil | HYDROGENATED CASTOR OIL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Cetyl Alcohol | CETYL ALCOHOL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Paraffin | PARAFFIN | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Triethoxycaprylylsilane | TRIETHOXYCAPRYLYLSILANE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Phenoxyethanol | PHENOXYETHANOL | Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang V, Nr. 29 : Höchstkonzentration : 1,0 % | keine |
| Propylparaben | PROPYLPARABEN | Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang V, Nr. 12 a : Höchstkonzentration : Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch. - 0,14% (as acid) for the sum of the individual concentrations
- 0,8% (as acid) for mixtures of substances mentioned in entry 12 and 12a, here the sum of the individual concentrations of butyl and propylparaben and their salts does not exceed 0,14% | keine |
| Methylparaben | METHYLPARABEN | Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang V, Nr. 12 : Höchstkonzentration : 0,4 % (als Säure) bei einem Ester 0,8 % (als Säure) bei Estergemischen | keine |
| Butylparaben | BUTYLPARABEN | Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang V, Nr. 12 a : Höchstkonzentration : Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch. - 0,14% (as acid) for the sum of the individual concentrations
- 0,8% (as acid) for mixtures of substances mentioned in entry 12 and 12a, here the sum of the individual concentrations of butyl and propylparaben and their salts does not exceed 0,14% | Auf EU-Ebene als endokriner Disruptor identifiziert |
| Ethylparaben | ETHYLPARABEN | Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang V, Nr. 12 : Höchstkonzentration : 0,4 % (als Säure) bei einem Ester 0,8 % (als Säure) bei Estergemischen | keine |
| Isobutylparaben | ISOBUTYLPARABEN | In Kosmetika verboten (Anhang II) | Auf EU-Ebene als endokriner Disruptor identifiziert |
| Titanium Dioxide kann enthalten | TITANIUM DIOXIDE | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI) Anhang III, Nr. 321 : Produkte : (a) Gesichtsmittel in loser Puderform; (b) Haarmittel in Form von Aerosolsprays (c) sonstige Mittel. ; Höchstkonzentration : (a) 25 %; (b) 1,4 % für allgemeine Verbraucher und 1,1 % für gewerbliche Verwendung. Anhang VI, Nr. 27 : Höchstkonzentration : 25 % Bei einer kombinierten Verwendung von Titandioxid und Titandioxid (Nano) darf die Summe die in Spalte g angegebene Obergrenze nicht überschreiten. | keine |
| Iron Oxides kann enthalten | CI 77491 Zuordnungssicherheit mittel: Gruppe der Eisenoxide (CI 77491, CI 77492, CI 77499), einzelne Pigmente nicht bestimmt | Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) | keine |
| Iron Oxides kann enthalten | CI 77492 Zuordnungssicherheit mittel: Gruppe der Eisenoxide (CI 77491, CI 77492, CI 77499), einzelne Pigmente nicht bestimmt | Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) | keine |
| Iron Oxides kann enthalten | CI 77499 Zuordnungssicherheit mittel: Gruppe der Eisenoxide (CI 77491, CI 77492, CI 77499), einzelne Pigmente nicht bestimmt | Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) | keine |
Alle US-Etiketten rezeptfreier Produkte
Liste in der amtlichen Überarbeitung vom (Register: openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert).
Liste aus dem Jahr 2021. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen. Verpackung fotografieren