PHARMA CLEAR MOISTURIZER
US-Etikett eines rezeptfreien Produkts (OTC)
In den Vereinigten Staaten werden diese Produkte als rezeptfreie Arzneimittel (OTC) verkauft: Sonnenschutzmittel, Antitranspirantien, Antischuppenprodukte, Antikarieszahnpasten, Akneprodukte oder Hautschutzmittel. Das Etikett unterscheidet aktive und inaktive Inhaltsstoffe. In der Europäischen Union muss ein Produkt mit kosmetischer Zweckbestimmung die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 einhalten. Ein in den USA zugelassener Filter oder Wirkstoff kann in der Union für diese Verwendung nicht zugelassen sein. Die Einordnung hängt vom Zweck ab: Handdesinfektionsmittel können unter das Biozidrecht und Aknebehandlungen unter das Arzneimittelrecht fallen. Diese Analyse wendet kosmetische Vorschriften auf Inhaltsstoffe an, ohne die Rechtskonformität des Fertigprodukts festzustellen. Die in Europa unter demselben Namen verkaufte Rezeptur kann abweichen.
openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert, abgerufen am 28. Oktober 2026.
- Marke oder Handelsname
- PHARMA CLEAR MOISTURIZER
- Hersteller
- PHARMAGEL INTERNATIONAL INC
- Etikettdatum
- 13. August 2024
Angegebene Verwendung in den Vereinigten Staaten
ZWECK Aknemedikament
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
PURPOSE Acne MedicationopenFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·
Veröffentlichte aktive Inhaltsstoffe
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
Salicylic Acid 1.0%openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·
Veröffentlichte inaktive Inhaltsstoffe
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
WATER (AQUA), DIMETHICONE PEG-8 MEADOWMEADOWFOAMATE, GLYCERETH-26, AMINOMETHYL PROPANOL, CARBOMER, BENZYL ALCOHOL, BETAINE, BISABOLOL, DISODIUM EDTA-COPPER, SODIUM PCA, TRICLOSAN, MELALEUCA ALTERNIFOLIA (TEA TREE) LEAF OIL, PANTHENOL, PEG-40 HYDROGENATED CASTOR OIL, TOCOPHERYL ACETATE, SORBITOL, SERINE, GLYCINE, GLUTAMIC ACID, ALANINE, LYSINE, ARGININE, SODIUM HYALURONATE, THREONINE, PROLINE, RETINYL PALMITATE, ZEA MAYS (CORN) OIL, CHOLECALCIFEROL, ETHYLHEXYLGLYCERIN, HEXYLENE GLYCOL, PHENOXYETHANOL, CAPRYLYL GLYCOLopenFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·
openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert, abgerufen am 28. Oktober 2026.
Etikett in der amtlichen openFDA-API. Das Datum betrifft das Etikett; die Rezeptur kann sich geändert haben. Vergleichen Sie mit der Verpackung.
Kosmetische Analyse in der Europäischen Union
1 Inhaltsstoff verboten in Kosmetika in der Europäischen Union: CHOLECALCIFEROL. Ein Produkt, das ihn enthält, sollte in der Union nicht mehr verkauft werden. 5 Inhaltsstoffe zulässig unter Bedingungen (Höchstkonzentration, Produktarten): Manche Wirkstoffkonzentrationen sind angegeben; die weiteren Bedingungen und die Einstufung des Produkts in der Europäischen Union sind noch zu prüfen. 32 Namen erkannt von 33.
Achtung: 1 von 33 Namen wird nicht erkannt (DIMETHICONE PEG-8 MEADOWMEADOWFOAMATE): Die folgenden Angaben erfassen ihn nicht.
- Schwangerschaft und Stillzeit : Verbot oder schwerwiegende Einstufung CHOLECALCIFEROL, Zu beachten SALICYLIC ACID
- Babys und Kinder : Verbot oder schwerwiegende Einstufung SALICYLIC ACID, Zu beachten TRICLOSAN
Salicylic Acid 1.0%, WATER (AQUA), DIMETHICONE PEG-8 MEADOWMEADOWFOAMATE, GLYCERETH-26, AMINOMETHYL PROPANOL, CARBOMER, BENZYL ALCOHOL, BETAINE, BISABOLOL, DISODIUM EDTA-COPPER, SODIUM PCA, TRICLOSAN, MELALEUCA ALTERNIFOLIA (TEA TREE) LEAF OIL, PANTHENOL, PEG-40 HYDROGENATED CASTOR OIL, TOCOPHERYL ACETATE, SORBITOL, SERINE, GLYCINE, GLUTAMIC ACID, ALANINE, LYSINE, ARGININE, SODIUM HYALURONATE, THREONINE, PROLINE, RETINYL PALMITATE, ZEA MAYS (CORN) OIL, CHOLECALCIFEROL, ETHYLHEXYLGLYCERIN, HEXYLENE GLYCOL, PHENOXYETHANOL, CAPRYLYL GLYCOL
Wen es betrifft
Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung CHOLECALCIFEROLEin Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die menschliche Gesundheit ein: Verordnung (EU) 2019/637 (Genehmigung, Biozidprodukte).
- Zu beachten SALICYLIC ACIDNach der CLP-Verordnung eingestuft: reproduktionstoxizität, Kategorie 2 (Repr. 2), eine Gefahr für das ungeborene Kind. Die Europäische Union lässt ihn dennoch unter den Bedingungen seines Anhangs nach einer Stellungnahme ihres Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCS) zu.
Babys und Kinder
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung SALICYLIC ACIDAnhang III, Eintrag 98, verbietet ihn in Produkten für Kinder unter 3 Jahren: „Not to be used in preparations for children under 3 years of age.“ Anhang V, Eintrag 3, verbietet ihn in Produkten für Kinder unter 3 Jahren: „Not to be used in products for children under 3 years of age.“
- Zu beachten TRICLOSANAnhang V, Eintrag 25, verbietet ihn für Kinder unter 3 Jahren nur in diesen Produkten (Toothpastes): „Not to be used in toothpaste intended for children under 3 years of age.“
Haut, Augen und Allergien
- Zu beachten BENZYL ALCOHOLNach der CLP-Verordnung eingestuft: augenreizung, Kategorie 2 (Eye Irrit. 2); sensibilisierung der Haut, Kategorie 1B (Skin Sens. 1B). Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 45, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zur Information SALICYLIC ACIDNach der CLP-Verordnung eingestuft: schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
- Zur Information AMINOMETHYL PROPANOLNach der CLP-Verordnung eingestuft: augenreizung, Kategorie 2 (Eye Irrit. 2); reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 (Skin Irrit. 2). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
- Zur Information TRICLOSANNach der CLP-Verordnung eingestuft: augenreizung, Kategorie 2 (Eye Irrit. 2); reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 (Skin Irrit. 2). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
- Zur Information ETHYLHEXYLGLYCERINNach der CLP-Verordnung eingestuft: schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
- Zur Information HEXYLENE GLYCOLNach der CLP-Verordnung eingestuft: augenreizung, Kategorie 2 (Eye Irrit. 2); reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 (Skin Irrit. 2). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
- Zur Information PHENOXYETHANOLNach der CLP-Verordnung eingestuft: schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
Umwelt
- Zu beachten TRICLOSANNach der CLP-Verordnung eingestuft: kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1); langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1).
- Zur Information AMINOMETHYL PROPANOLNach der CLP-Verordnung eingestuft: langfristig gewässergefährdend, Kategorie 3 (Aquatic Chronic 3).
- Zur Information ETHYLHEXYLGLYCERINNach der CLP-Verordnung eingestuft: langfristig gewässergefährdend, Kategorie 3 (Aquatic Chronic 3).
Auf dem Etikett lesen
- Zu beachten RETINYL PALMITATEAnhang III, Eintrag 376, schreibt auf der Verpackung vor: „Für kosmetische Mittel, die Retinol, Retinyl Acetate oder Retinyl Palmitate enthalten, ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: „Enthält Vitamin A. Berücksichtigen Sie Ihre tägliche Aufnahme vor der Anwendung“.“ (amtlicher deutscher Text). Die Verordnung (EU) 2024/996 nennt den Grund: Personen, die bereits über Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel Vitamin A aufnehmen, sollen darüber informiert werden, dass ein Kosmetikum zu einer übermäßigen Aufnahme beitragen kann (Erwägungsgrund 3).
- Zur Information SALICYLIC ACIDAnhang III, Eintrag 98, schreibt auf der Verpackung vor: „(a) (b) (c) Nicht für Kinder unter 3 Jahren verwenden Nur bei Mitteln, die gegebenenfalls für Kinder unter 3 Jahren verwendet werden könnten.“ (amtlicher deutscher Text). Anhang V, Eintrag 3, schreibt folgenden Verpackungshinweis vor: „Salicylic acid: Not to be used for children under 3 years of age** **Solely for products which might be used for children under 3 years of age. Salicylic acid salts: Not to be used for children under 3 years of age*** ***Solely for products which might be used for children under 3 years of age and which remain in prolonged contact with the skin.“.
- Zur Information TRICLOSANAnhang V, Eintrag 25, schreibt auf der Verpackung vor: „Bei Zahnpasten, die Triclosan enthalten, ist folgende Kennzeichnung verpflichtend: „Nicht für Kinder unter 3 Jahren verwenden.““ (amtlicher deutscher Text).
Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.
Verkauf in anderen Ländern
Inhaltsstoffe dieser Liste, die in den anderen erfassten Ländern verboten, in bestimmten Fällen verboten oder an Bedingungen gebunden sind (für den Verkauf in Frankreich ändert sich nichts). Ein fehlender Eintrag ist keine Zulassung: Mehrere Länder lassen nur Konservierungsstoffe, UV-Filter und Farbstoffe ihrer Listen zu; die Funktion des Inhaltsstoffs im Produkt ist nicht bekannt. Abdeckung nach Land.
| Land | Verboten | In bestimmten Fällen verboten | An Bedingungen gebunden |
|---|---|---|---|
| Royaume-Uni | CHOLECALCIFEROL | - | Salicylic Acid 1.0%, BENZYL ALCOHOL, TRICLOSAN, PHENOXYETHANOL |
| État de Washington | TRICLOSAN | - | - |
| Canada | - | - | Salicylic Acid 1.0%, TRICLOSAN, RETINYL PALMITATE, CHOLECALCIFEROL |
| Japon | - | - | Salicylic Acid 1.0%, PHENOXYETHANOL |
| Corée du Sud | CHOLECALCIFEROL | - | Salicylic Acid 1.0%, BENZYL ALCOHOL, TRICLOSAN, PHENOXYETHANOL |
| Chine | CHOLECALCIFEROL | - | - |
| Australie | - | - | TRICLOSAN |
| ASEAN | CHOLECALCIFEROL | - | Salicylic Acid 1.0%, BENZYL ALCOHOL, TRICLOSAN, PHENOXYETHANOL |
| Taïwan | CHOLECALCIFEROL | - | Salicylic Acid 1.0%, BENZYL ALCOHOL, TRICLOSAN, PHENOXYETHANOL |
| Brésil | CHOLECALCIFEROL | - | Salicylic Acid 1.0%, BENZYL ALCOHOL, DISODIUM EDTA-COPPER, TRICLOSAN, PHENOXYETHANOL |
In den erfassten Listen kein Verbot und keine Bedingung gefunden für: États-Unis (fédéral), Californie.
Inhaltsstoff für Inhaltsstoff
Die Linie unter jedem Namen zeigt die EU-Vorschrift an (Legende unten). Ein Klick auf den Namen öffnet seine Seite.
Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.
Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.
| Auf dem Etikett | Name im Glossar | Vorschrift in der Europäischen Union | Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung) |
|---|---|---|---|
| Salicylic Acid 1.0% | SALICYLIC ACID | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang III, Nr. 98 : Produkte : (a) Auszuspülende Haarmittel (b) Sonstige Mittel mit Ausnahme von Körperlotionen, Lidschatten, Wimperntuschen, Eyelinern, Lippenstiften und Rollstiftdeodoranten (c) Körperlotionen, Lidschatten, Wimperntuschen, Eyeliner, Lippenstifte und Rollstiftdeodorante ; Höchstkonzentration : (a) 3,0 % (b) 2,0 % (c) 0,5 % Anhang V, Nr. 3 : Höchstkonzentration : Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch. Salicylic acid: 0,5 % (acid)
Salicylic acid salts: 0,5 % (acid) | Fortpflanzungsgefährdend: Verdacht (Kategorie 2, CLP-Einstufung) |
| WATER (AQUA) | WATER Zuordnungssicherheit hoch: Name erkannt, Klammern enthalten einen Zusatz | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| DIMETHICONE PEG-8 MEADOWMEADOWFOAMATE | nicht erkannt | Name im europäischen Glossar nicht erkannt | unbekannt |
| GLYCERETH-26 | GLYCERETH-26 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| AMINOMETHYL PROPANOL | AMINOMETHYL PROPANOL | In einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift (Anhang III) | keine |
| CARBOMER | CARBOMER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| BENZYL ALCOHOL | BENZYL ALCOHOL | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang III, Nr. 45 : Produkte : Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch. (a) Solvent
(b) Fragrance/ aromatic compositions/ their raw materialsAnhang V, Nr. 34 : Höchstkonzentration : 1,0 % | keine |
| BETAINE | BETAINE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| BISABOLOL | BISABOLOL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| DISODIUM EDTA-COPPER | DISODIUM EDTA-COPPER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| SODIUM PCA | SODIUM PCA | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| TRICLOSAN | TRICLOSAN | Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang V, Nr. 25 : Produkte : Zahnpasten Handseifen Körperseifen/Duschgels Desodorierungsmittel, nicht sprühbar Gesichtspuder und Concealer Nagelmittel zur Reinigung von Finger- und Fußnägeln vor der Anwendung künstlicher Nagelsysteme. ; Höchstkonzentration : 0,3 % | keine |
| MELALEUCA ALTERNIFOLIA (TEA TREE) LEAF OIL | MELALEUCA ALTERNIFOLIA LEAF OIL Zuordnungssicherheit hoch: Name erkannt, Klammern enthalten einen Zusatz | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| PANTHENOL | PANTHENOL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| PEG-40 HYDROGENATED CASTOR OIL | PEG-40 HYDROGENATED CASTOR OIL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| TOCOPHERYL ACETATE | TOCOPHERYL ACETATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| SORBITOL | SORBITOL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| SERINE | SERINE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| GLYCINE | GLYCINE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| GLUTAMIC ACID | GLUTAMIC ACID | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| ALANINE | ALANINE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| LYSINE | LYSINE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| ARGININE | ARGININE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| SODIUM HYALURONATE | SODIUM HYALURONATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| THREONINE | THREONINE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| PROLINE | PROLINE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| RETINYL PALMITATE | RETINYL PALMITATE | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Anhang III, Nr. 376 : Produkte : (a) Körperlotion (b) andere auf der Haut/im Haar verbleibende oder auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : (a) 0,05 % Retinoläquivalent (RE) (b) 0,3 % RE | keine |
| ZEA MAYS (CORN) OIL | ZEA MAYS OIL Zuordnungssicherheit hoch: Name erkannt, Klammern enthalten einen Zusatz | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| CHOLECALCIFEROL | CHOLECALCIFEROL | In Kosmetika verboten (Anhang II) | Auf EU-Ebene als endokriner Disruptor identifiziert |
| ETHYLHEXYLGLYCERIN | ETHYLHEXYLGLYCERIN | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| HEXYLENE GLYCOL | HEXYLENE GLYCOL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| PHENOXYETHANOL | PHENOXYETHANOL | Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang V, Nr. 29 : Höchstkonzentration : 1,0 % | keine |
| CAPRYLYL GLYCOL | CAPRYLYL GLYCOL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
Alle US-Etiketten rezeptfreier Produkte
Liste in der amtlichen Überarbeitung vom (Register: openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert).
Liste aus dem Jahr 2024. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen. Verpackung fotografieren