Endokrine Disruptoren in Kosmetika
Kosmetische Inhaltsstoffe, die ein Rechtsakt der Union als endokrine Disruptoren für die Gesundheit oder Umwelt feststellt: ECHA-Kandidatenliste, Rechtsakt zu Biozidprodukten oder Pflanzenschutzmitteln, CLP-Einstufung. 54 Inhaltsstoffe, der stärkste Befund steht in jedem Abschnitt zuerst.
Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab. Bei Fragen zu Ihrer Situation zeigen Sie die Liste Ihres Produkts Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke.
In Kosmetika mit oder ohne Bedingungen zulässig 45
Was eine rechtmäßig verkaufte Creme enthalten darf: Prüfen Sie die Liste Ihres Produkts.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung BUTYLPARABEN Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Die ECHAEuropäische Chemikalienagentur. hat ihn als endokrinen Disruptor für die menschliche Gesundheit in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung DIBROMOCYANOACETAMIDE Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Ein Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die menschliche Gesundheit ein: Verordnung (EU) 2026/577 (Genehmigung, Biozidprodukte).
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung NONOXYNOL-1 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung NONOXYNOL-10 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung NONOXYNOL-100 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung NONOXYNOL-11 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung NONOXYNOL-12 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung NONOXYNOL-120 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung NONOXYNOL-13 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung NONOXYNOL-14 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung NONOXYNOL-15 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung NONOXYNOL-18 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung NONOXYNOL-2 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung NONOXYNOL-20 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung NONOXYNOL-23 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung NONOXYNOL-3 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung NONOXYNOL-30 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung NONOXYNOL-35 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung NONOXYNOL-4 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung NONOXYNOL-40 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung NONOXYNOL-44 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung NONOXYNOL-5 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung NONOXYNOL-50 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung NONOXYNOL-6 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung NONOXYNOL-7 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung NONOXYNOL-8 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung OCTOXYNOL-1 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung OCTOXYNOL-10 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung OCTOXYNOL-11 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung OCTOXYNOL-12 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung OCTOXYNOL-13 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung OCTOXYNOL-16 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung OCTOXYNOL-20 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung OCTOXYNOL-25 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung OCTOXYNOL-3 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung OCTOXYNOL-30 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung OCTOXYNOL-33 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung OCTOXYNOL-40 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung OCTOXYNOL-5 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung OCTOXYNOL-6 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung OCTOXYNOL-7 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung OCTOXYNOL-70 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung OCTOXYNOL-8 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung OCTOXYNOL-9 Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung TRIS(NONYLPHENYL)PHOSPHITE Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
In Kosmetika bereits verboten 9
Sollte in einem in der EU verkauften Produkt nicht enthalten sein.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung 3-BENZYLIDENE CAMPHOR In Kosmetika verboten (Anhang II)
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung 4,4'-ISOPROPYLIDENEDIPHENOL In Kosmetika verboten (Anhang II)
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die menschliche Gesundheit in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung 4-METHYLBENZYLIDENE CAMPHOR In Kosmetika verboten (Anhang II)
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die menschliche Gesundheit in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung BUTYL BENZYL PHTHALATE In Kosmetika verboten (Anhang II)
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die menschliche Gesundheit in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung CHOLECALCIFEROL In Kosmetika verboten (Anhang II)
Ein Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die menschliche Gesundheit ein: Verordnung (EU) 2019/637 (Genehmigung, Biozidprodukte).
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung DIBUTYL PHTHALATE In Kosmetika verboten (Anhang II)
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die menschliche Gesundheit in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung DIETHYLHEXYL PHTHALATE In Kosmetika verboten (Anhang II)
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die menschliche Gesundheit in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung ISOBUTYLPARABEN In Kosmetika verboten (Anhang II)
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die menschliche Gesundheit in die Kandidatenliste aufgenommen.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung TRIPHENYL PHOSPHATE In Kosmetika verboten (Anhang II)
Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.