Treibmittel
Erzeugt den Druck, der den Inhalt eines Aerosols beim Öffnen des Ventils freisetzt.
Amtliche Definition
Erzeugen von Druck in einer Aerosolpackung, wodurch der Inhalt beim Öffnen des Ventils ausgestoßen wird. Einige verflüssigte Treibmittel können als Lösungsmittel wirken.
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Generating pressure in an aerosol pack, expelling contents when the valve is opened. Some liquefied propellants can act as solvents.CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.
Historische Definition (2006)
Erzeugt Druck in einem Aerosolbehälter, treibt den Inhalt aus dem Behälter, wenn das Ventil geöffnet wird. Einige flüssige Treibmittel können wie Lösungsmittel wirken.32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Die Definitionen dienen der Information: Die Entscheidung zum Verzeichnis wurde am 8. Mai 2020 aufgehoben. Sie stellt keine Zulassung dar.
19 Inhaltsstoffe, 1.542 Produkte
Produkte mit diesen Inhaltsstoffen
Aus den erfassten Zusammensetzungen berechnet; jedes Produkt wird einmal gezählt. Eine bestimmte Kategorie je Produkt; Bezugsgröße: alle Produkte, die diese Funktion nennen.
| Kategorie | Produkte | % |
|---|---|---|
| Deodorants | 253 | 16,4 % |
| Antitranspirantien | 35 | 2,3 % |
| Rasiergele | 21 | 1,4 % |
| Rasierschäume | 20 | 1,3 % |
| Haarsprays | 18 | 1,2 % |
| Trockenshampoos | 9 | 0,6 % |
| Sonnenschutzmittel | 8 | 0,5 % |
| schweißhemmende Deodorants | 6 | 0,4 % |
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Einfach erklärt
19 Inhaltsstoffe der Datenbank haben in CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission. die Funktion „Treibmittel“. Dies sind Namen des EU-Glossars; ein Inhaltsstoff kann mehrere Funktionen haben.
1.542 Produkte der Datenbank enthalten mindestens einen dieser Inhaltsstoffe; jedes wird einmal gezählt. Diese Zahl belegt weder die Funktion noch die Wirksamkeit des Fertigprodukts.
Inhaltsstoffe mit Verbot oder Verwendungsbedingungen nach der Kosmetikverordnung: 2. Eine angegebene Funktion ist keine Zulassung: Prüfen Sie die Bedingungen für den Inhaltsstoff und seine beabsichtigte Verwendung.
Inhaltsstoffe mit dieser Funktion
Zuerst die in den Produkten der Datenbank am häufigsten vorkommenden.
| Inhaltsstoff | Rechtlicher Status |
|---|---|
| ISOBUTANE | Oberhalb eines Verunreinigungsgrenzwerts verboten (Anhang II) |
| BUTANE | Oberhalb eines Verunreinigungsgrenzwerts verboten (Anhang II) |
| PROPANE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| DIMETHYL ETHER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| ISOPENTANE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| HYDROFLUOROCARBON 152A | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| NITROGEN | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| CARBON DIOXIDE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| ETHANE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| HYDROFLUOROCARBON 134A | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| PENTANE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| PENTAFLUOROPROPANE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| TETRAFLUOROPROPENE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| DIMETHYL CARBONATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| HYDROCHLOROFLUOROCARBON 142B | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| HYDROCHLOROFLUOROCARBON 22 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| HYDROFLUOROCARBON 227EA | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| NITROUS OXIDE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| OZONIZED LINSEED OIL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
Was das Recht regelt
Anhang III kann bestimmte Stoffe beschränken. Er legt auch Kennzeichnungsbedingungen für Duftstoffallergene fest; maßgeblich ist der konkrete Inhaltsstoffeintrag.
Kosmetikverordnung 1223/2009, Artikel 10, 14, 19 und 20.
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, neueste konsolidierte französische Fassung (Anhänge), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Inhaltsstoffe mit Vorschriften
- ISOBUTANE : Oberhalb eines Verunreinigungsgrenzwerts verboten (Anhang II)
- BUTANE : Oberhalb eines Verunreinigungsgrenzwerts verboten (Anhang II)
Das Etikett verstehen
Inhaltsstoffe stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts bei der Zugabe; bei höchstens 1 % dürfen sie in beliebiger Reihenfolge folgen. Die Position allein belegt weder Funktion noch Dosis.
Häufig gestellte Fragen
Belegt diese Funktion die Wirksamkeit oder Sicherheit eines Produkts?
Eine Funktion ist kein Sicherheitsurteil. Das Fertigprodukt benötigt eine Sicherheitsbewertung (Artikel 10), und der Inhaltsstoff muss seine geltenden Bedingungen erfüllen. Angaben erfordern Belege (Artikel 20).