CompoAtlas

Treibmittel

Erzeugt den Druck, der den Inhalt eines Aerosols beim Öffnen des Ventils freisetzt.

Amtliche Definition

Erzeugen von Druck in einer Aerosolpackung, wodurch der Inhalt beim Öffnen des Ventils ausgestoßen wird. Einige verflüssigte Treibmittel können als Lösungsmittel wirken.

Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

Original anzeigen
Generating pressure in an aerosol pack, expelling contents when the valve is opened. Some liquefied propellants can act as solvents.

CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.

Historische Definition (2006)

Erzeugt Druck in einem Aerosolbehälter, treibt den Inhalt aus dem Behälter, wenn das Ventil geöffnet wird. Einige flüssige Treibmittel können wie Lösungsmittel wirken.

32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.

Die Definitionen dienen der Information: Die Entscheidung zum Verzeichnis wurde am 8. Mai 2020 aufgehoben. Sie stellt keine Zulassung dar.

19 Inhaltsstoffe, 1.542 Produkte

Produkte mit diesen Inhaltsstoffen

Aus den erfassten Zusammensetzungen berechnet; jedes Produkt wird einmal gezählt. Eine bestimmte Kategorie je Produkt; Bezugsgröße: alle Produkte, die diese Funktion nennen.

Produktkategorien
KategorieProdukte%
Deodorants25316,4 %
Antitranspirantien352,3 %
Rasiergele211,4 %
Rasierschäume201,3 %
Haarsprays181,2 %
Trockenshampoos90,6 %
Sonnenschutzmittel80,5 %
schweißhemmende Deodorants60,4 %

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Einfach erklärt

19 Inhaltsstoffe der Datenbank haben in CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission. die Funktion „Treibmittel“. Dies sind Namen des EU-Glossars; ein Inhaltsstoff kann mehrere Funktionen haben.

1.542 Produkte der Datenbank enthalten mindestens einen dieser Inhaltsstoffe; jedes wird einmal gezählt. Diese Zahl belegt weder die Funktion noch die Wirksamkeit des Fertigprodukts.

Inhaltsstoffe mit Verbot oder Verwendungsbedingungen nach der Kosmetikverordnung: 2. Eine angegebene Funktion ist keine Zulassung: Prüfen Sie die Bedingungen für den Inhaltsstoff und seine beabsichtigte Verwendung.

Inhaltsstoffe mit dieser Funktion

Zuerst die in den Produkten der Datenbank am häufigsten vorkommenden.

Treibmittel
InhaltsstoffRechtlicher Status
ISOBUTANEOberhalb eines Verunreinigungsgrenzwerts verboten (Anhang II)
BUTANEOberhalb eines Verunreinigungsgrenzwerts verboten (Anhang II)
PROPANEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
DIMETHYL ETHERKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
ISOPENTANEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
HYDROFLUOROCARBON 152AKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
NITROGENKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
CARBON DIOXIDEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
ETHANEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
HYDROFLUOROCARBON 134AKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
PENTANEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
PENTAFLUOROPROPANEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
TETRAFLUOROPROPENEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
DIMETHYL CARBONATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
HYDROCHLOROFLUOROCARBON 142BKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
HYDROCHLOROFLUOROCARBON 22Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
HYDROFLUOROCARBON 227EAKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
NITROUS OXIDEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
OZONIZED LINSEED OILKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung

Was das Recht regelt

Anhang III kann bestimmte Stoffe beschränken. Er legt auch Kennzeichnungsbedingungen für Duftstoffallergene fest; maßgeblich ist der konkrete Inhaltsstoffeintrag.

Kosmetikverordnung 1223/2009, Artikel 10, 14, 19 und 20.

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, neueste konsolidierte französische Fassung (Anhänge), abgerufen am 23. Oktober 2026.

Inhaltsstoffe mit Vorschriften

Das Etikett verstehen

Inhaltsstoffe stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts bei der Zugabe; bei höchstens 1 % dürfen sie in beliebiger Reihenfolge folgen. Die Position allein belegt weder Funktion noch Dosis.

1223/2009, article 19.

Häufig gestellte Fragen

Belegt diese Funktion die Wirksamkeit oder Sicherheit eines Produkts?

Eine Funktion ist kein Sicherheitsurteil. Das Fertigprodukt benötigt eine Sicherheitsbewertung (Artikel 10), und der Inhaltsstoff muss seine geltenden Bedingungen erfüllen. Angaben erfordern Belege (Artikel 20).

1223/2009, articles 10, 20.

Alle Funktionen

Eingabetaste zum Analysieren, Umschalt+Eingabetaste für eine neue Zeile