CompoAtlas

Kosmetika: Was die Europäische Union regelt und das Vereinigte Königreich nicht

Seit dem Brexit entwickelt Großbritannien die Anhänge der von ihm übernommenen Kosmetikverordnung eigenständig weiter. 81 Einträge des Unionsrechts haben keine Entsprechung in den geltenden britischen Anhängen, meist weil sie aus seit 2021 verabschiedeten europäischen Rechtsakten stammen.

Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)

CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

In der Union verboten, ohne entsprechenden Eintrag im Vereinigten Königreich (20)

In der Union beschränkt, ohne entsprechenden Eintrag im Vereinigten Königreich (60)

Konservierungsstoffe (1)

Einträge des britischen Rechts ohne Entsprechung in der Union (3)

Meist handelt es sich um einen Stoff, den die Union inzwischen verboten hat (Anhang II) und für den im Vereinigten Königreich weiterhin eine Beschränkung gilt (Anhang III).

Ein britischer und ein europäischer Eintrag werden einander zugeordnet, wenn sie denselben Anhang, dieselbe Nummer und eine gemeinsame CAS-Nummer oder eine ähnliche Bezeichnung haben. Die Verwendungsbedingungen werden nicht verglichen.

Eingabetaste zum Analysieren, Umschalt+Eingabetaste für eine neue Zeile